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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen: Warum die Zehnjahresfrist oft später beginnt als gedacht
Eine lebzeitige Schenkung kann den späteren Pflichtteil erheblich beeinflussen, selbst dann, wenn sie viele Jahre vor dem Erbfall erfolgt ist. Bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzung nach einer Schenkung und den maßgeblichen Fristen entscheidet nicht allein das Datum der notariellen Urkunde. Ebenso entscheidend ist, ob der Übergeber die wirtschaftliche Kontrolle über das Vermögen tatsächlich aufgegeben hat.
Gegenständlicher Zugewinnausgleich: Steuerfalle bei Immobilien und Unternehmensanteilen vermeiden
Der Zugewinnausgleich ist ein Instrument, um zwischen Ehegatten Vermögen auszugleichen – sei es im Scheidungsfall, bei einem Wechsel zur Gütertrennung oder im Rahmen einer langfristigen Vermögens- und Nachfolgeplanung. Er birgt jedoch ein ertragsteuerliches Risiko, das in der Praxis häufig übersehen wird: Werden zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs Immobilien, Gesellschaftsanteile oder andere steuerverstrickte Wirtschaftsgüter übertragen, kann dies zu einer einkommensteuerpflichtigen Gewinnrealisierung führen.
Das Finanzgericht Münster hat hierzu mit Urteil vom 18.06.2026 (8 K 901/23 E) eine wichtige Entscheidung getroffen.
Vorbehaltsnießbrauch richtig einsetzen
Wer eine Immobilie oder Unternehmensanteile bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen möchte, zugleich aber auf laufende Erträge angewiesen ist, kann über einen Vorbehaltsnießbrauch nachdenken. Er wirkt jedoch nur dann nachhaltig, wenn zivilrechtliche Rechte, ertragsteuerliche Folgen, Schenkungsteuer und die familiäre Realität von Beginn an zusammen gedacht werden.
Der Vorbehaltsnießbrauch ist keine Standardklausel für einen Übergabevertrag. Er entscheidet darüber, wer wirtschaftlich von einem Vermögenswert profitiert, wer künftig Entscheidungen treffen kann und welche Spielräume für spätere Veränderungen bestehen.
Unternehmertestament: Warum der letzte Wille allein nicht genügt
Fällt ein Unternehmer unerwartet aus, entscheidet nicht das Testament allein über die Zukunft des Unternehmens. Gesellschaftsvertrag, Erbfolge, Pflichtteilsansprüche, Liquidität und die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung müssen ineinandergreifen. Ein Unternehmertestament regelt deshalb mehr als die Verteilung von Vermögen.
Die Güterstandsschaukel
Ein erhebliches Vermögen liegt häufig nicht gleichmäßig bei beiden Ehegatten. Der eine Ehegatte hält Unternehmensanteile, Immobilien oder eine Beteiligungsholding, der andere verfügt über deutlich geringeres eigenes Vermögen. Die Güterstandsschaukel kann in dieser Konstellation ein wirksames Gestaltungsinstrument sein. Sie ist jedoch keine schematische Steuersparmaßnahme, sondern ein Eingriff in die Vermögensordnung einer Ehe, mit Folgen für Familie, Unternehmen, Liquidität und Nachfolge.
Nießbrauch bei Unternehmensübertragung gestalten
Wer ein Familienunternehmen auf die nächste Generation überträgt, möchte häufig zwei Ziele zugleich erreichen: Die Nachfolger sollen frühzeitig Eigentum und Verantwortung übernehmen, während die bisherige Unternehmergeneration aus dem Unternehmen weiterhin verlässlich versorgt bleibt. Den Nießbrauch bei Unternehmensübertragung zu gestalten, kann dafür ein wirkungsvolles Instrument sein. Er ist jedoch keine Standardklausel, sondern ein Eingriff in die Verteilung von Ertrag, Kontrolle und Risiko.
Erbvertrag oder Testament: Der Unterschied
Ein Testament oder Erbvertrag soll Klarheit schaffen – gerade dann, wenn Familie, Vermögen und unternehmerische Verantwortung zusammenkommen. Der Unterschied ist dabei nicht nur rechtlicher Natur: Während ein Testament grundsätzlich flexibel angepasst werden kann, schafft ein Erbvertrag bewusst Verbindlichkeit. Für Unternehmerfamilien stellt sich daher vor allem die Frage, wie viel Gestaltungsspielraum für die Zukunft erhalten bleiben soll und welche Zusagen schon heute verlässlich abgesichert werden müssen.
Kauf einer Immobilie innerhalb der Familie
Der Erwerb einer vermieteten Immobilie von Eltern oder anderen nahen Angehörigen kann eine sinnvolle Alternative zur Schenkung sein. Er verbindet die vorweggenommene Vermögensnachfolge mit einer entgeltlichen Übertragung und kann dem erwerbenden Kind insbesondere bei einer anschließenden Vermietung einkommensteuerliche Vorteile eröffnen. Voraussetzung ist jedoch eine klar dokumentierte, wirtschaftlich nachvollziehbare und zivilrechtlich wirksame Gestaltung.
Zinsloses Darlehen: Zinsvorteil löst Schenkungsteuer aus
Ein zinsloses Darlehen wirkt auf den ersten Blick oft wie eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Das gilt insbesondere im Familienkreis, unter Gesellschaftern oder bei sonstigen persönlichen Näheverhältnissen. Steuerlich kann aber der Vorteil, das Kapital über Jahre hinweg kostenlos nutzen zu dürfen, schenkungsteuerpflichtig sein.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat dies in einem aktuellen Urteil vom 23. Juni 2026 (4 K 2261/24, Revision zugelassen) .
Erbschaftsteuer sparen mit kluger Nachfolgeplanung
Wenn ein Unternehmensanteil, ein Immobilienbestand oder ein größeres Privatvermögen erst im Erbfall geordnet wird, ist der Gestaltungsspielraum meist bereits erheblich eingeschränkt. Schenkung- oder Erbschaftsteuer sparen ist deshalb keine Frage einzelner Rechenschritte kurz vor einer Übertragung. Es ist eine langfristige Aufgabe an der Schnittstelle von Familie, Eigentum, Unternehmensführung und Erbschaftsteuerrecht.
Gerade in Unternehmerfamilien entscheidet nicht allein die Höhe der möglichen Steuer über den Erfolg einer Nachfolge. Ebenso wesentlich sind eine gesicherte Handlungsfähigkeit des Unternehmens, eine faire Stellung der nicht operativ tätigen Familienmitglieder, klare Governance-Strukturen und ausreichende Liquidität.
Gründung einer gemeinützigen Stiftung
Wer eine gemeinnützige Stiftung richtig gründen möchte, trifft keine Entscheidung für ein einzelnes Förderprojekt. Er schafft einen rechtlich verselbständigten Vermögensträger, der einen bestimmten Zweck dauerhaft verfolgen soll - über die eigene Lebenszeit und über mehrere Generationen hinweg. Gerade für Unternehmerfamilien kann das eine überzeugende Perspektive sein: gesellschaftliche Verantwortung wird mit einer langfristigen Ordnung für Vermögen, Beteiligungen und Werte verbunden.
Die Familienstiftung als Instrument der Vermögenssicherung
Eine Familienstiftung kann man zur Vermögenssicherung nutzen - nicht als steuerliches Einzelinstrument, sondern als dauerhafte Eigentums- und Governance-Struktur.
Die Familienstiftung kann Vermögen aus dem privaten Erbgang herauslösen und nach verbindlichen Regeln für mehrere Generationen halten. Sie verlangt allerdings eine besonders sorgfältige Planung. Wer Vermögen in eine Stiftung überträgt, entscheidet nicht allein über Steuern oder Haftung, sondern über Einfluss, Versorgung und Verantwortung innerhalb der Familie.
Die Familiengesellschaft für Immobilien
Wer eine Familiengesellschaft für Immobilien gründen möchte, sollte nicht bei der Rechtsform beginnen, sondern bei der Frage, welche Rolle das Vermögen für die Familie künftig erfüllen soll. Eine Familiengesellschaft kann Eigentum bündeln, Übertragungen auf die nächste Generation schrittweise ermöglichen und klare Regeln für Verwaltung, Entnahmen und Veräußerungen schaffen. Sie ist aber kein standardisiertes Steuersparmodell. Ihre Wirkung hängt von der konkreten Vermögensstruktur, den persönlichen Lebensplanungen der Beteiligten, bestehenden Finanzierungen und der gewünschten Kontrolle ab.
Schenkung zu Lebzeiten steuerlich gestalten
Wer Unternehmensanteile, vermietete Immobilien oder ein gewachsenes Wertpapiervermögen erst mit dem Erbfall überträgt, überlässt wesentliche Weichenstellungen oft dem Zufall. Eine Schenkung zu Lebzeiten steuerlich gestalten bedeutet deshalb weit mehr, als persönliche Freibeträge auszuschöpfen. Es geht darum, Eigentum rechtzeitig zu ordnen, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu bewahren und den familiären Zusammenhalt auch dann zu sichern, wenn Vermögen und Verantwortung auf die nächste Generation übergehen.
Lebensversicherung verschenkt, Nießbrauch vorbehalten – und trotzdem voll besteuert
Schenkungsteuer voll, Nießbrauchsabzug null – so lässt sich das jüngste BFH-Urteil zur Übertragung von Kapitallebensversicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt auf den Punkt bringen. Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (II R 27/22) hat der BFH klargestellt: Knüpft der Nießbrauch an einen Anspruch, der zum Übertragungszeitpunkt noch gar nicht existiert, scheidet ein steuerlicher Abzug vollständig aus – mit erheblichen Folgen für die Gestaltungspraxis.
Die Familiengesellschaft – Vermögen schützen, Steuern sparen, Generationen verbinden
Wie lässt sich Familienvermögen langfristig schützen, effizient strukturieren und über Generationen hinweg zusammenhalten?
Die Familiengesellschaft bietet auf diese Frage eine strategisch durchdachte Antwort. Sie verbindet rechtliche, steuerliche und familiäre Interessen in einer einzigen Struktur – und schafft dabei Stabilität, Kontrolle und Flexibilität zugleich.
Immobilienkauf in der Familie Alternative zur Schenkung
Immobilienkauf in der Familie
Alternative zur Schenkung: Steuerfolgen bei unentgeltlicher Ratenzahlung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) entschieden, dass die Vereinbarung einer zinslosen Ratenzahlung im Rahmen der Übertragung einer Immobilie zwischen nahen Angehörigen nicht zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führt.
Ein Geldgeschenk zu Ostern steuerpflichtig?
Ein Geldgeschenk zum besonderen Anlass, .B. zum Geburtstag oder auch zu Ostern kann unerwartete rechtliche und steuerliche Fragen aufwerfen. Jedenfalls soll eine Schenkung von 20.00 Euro nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kein steuerfreies Gelegenheitsgeschenk mehr sein.
Wie entwickelt sich die Erbschaftsteuer?
Wie entwickelt sich die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer rückt für Unternehmerinnen, Unternehmer und vermögende Familien erneut in den Mittelpunkt. Zum einen steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Begünstigungen für Betriebsvermögen an, die erhebliche Auswirkungen haben kann. Zum anderen sorgen neue politische Vorstöße – insbesondere aus der SPD – zusätzlich für Verunsicherung.
Doch worum geht es inhaltlich konkret? Wie wahrscheinlich sind tatsächliche Änderungen, in welchem Zeitraum wären sie zu erwarten – und was bedeutet das für die eigene Nachfolge- und Vermögensplanung?
Verlängerter Nießbrauch: Steuerneutraler Objektwechsel möglich
Objektwechsel bei einer mit Nießbrauch übertragenen Immobilie: Was passiert mit dem Nießbrauch? Darf dieser steuerneutral übertragen und fortgeführt werden? Fällt der Nießbrauch weg? Droht eine steuerliche Belastung?