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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Stiftung oder Holding: Welche Struktur passt zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge?
Stiftung und Holding vergleichen: Welche Struktur schützt Vermögen, Nachfolge und Unternehmensführung langfristig verlässlich ordnet und nachhaltig?
Welche Fristen gelten bei Schenkungen?
Welche Fristen gelten bei Schenkungen? Für Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen ist die Antwort selten auf die bekannte Zehnjahresfrist zu beschränken. Steuerrecht, Pflichtteilsrecht, Rückforderungsrechte und gesellschaftsrechtliche Bindungen folgen jeweils eigenen Zeitabläufen.
Unternehmensbewertung in der Unternehmensnachfolge: Welcher Wert gilt – und wofür?
Der Leitfaden zur Unternehmensbewertung bei Nachfolge zeigt, wie Ertrag, Substanz, Steuern und Familieninteressen zu einer tragfähigen Entscheidung führen.
Vermögensübertragung an Kinder richtig planen: Freibeträge, Kontrolle und Familienfrieden
Vermögensübertragung an Kinder planen, Freibeträge nutzen und Steuer, Kontrolle und Familienfrieden in einer langfristig tragfähigen Struktur verlässlich verbinden.
Pflichtteilsrisiken rechtzeitig gestalten – für Unternehmen und Privatvermögen
Pflichtteilsansprüche betreffen Unternehmerfamilien und umfangreiche private Vermögen. Sie können im Erbfall zu erheblichen Liquiditätsbelastungen und familiären Konflikten führen. Besonders dann, wenn Vermögenswerte langfristig gebunden, schwer teilbar oder für die wirtschaftliche Absicherung einzelner Familienmitglieder vorgesehen sind.
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung entscheidet, ob die gewählte Verteilung nachvollziehbar, finanzierbar und rechtlich belastbar ist.
Supervermächtnis richtig gestalten: Was vor der Testamentserrichtung geklärt sein sollte
Ein Supervermächtnis kann Ehegatten im Berliner Testament erheblichen Gestaltungsspielraum verschaffen. Es ist aber keine Klausel, die man ohne Prüfung in ein Testament übernimmt. Ob sie passt, hängt von der familiären Situation, der Vermögensstruktur, dem Versorgungsbedarf des länger lebenden Ehegatten und den steuerlichen Zielen ab.
Was ist eine Doppelstiftung? Ziele und Grenzen
Eine Doppelstiftung ist kein eigener gesetzlicher Stiftungstyp. Gemeint ist regelmäßig die abgestimmte Verbindung einer privatnützigen Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung. Beide Stiftungen halten typischerweise Beteiligungen an einem Unternehmen, häufig an einer Holdinggesellschaft. Die Quoten, Stimmrechte und Gewinnbezugsrechte werden so gestaltet, dass sie zur unternehmerischen, familiären und philanthropischen Zielsetzung passen.
Familienstiftung Kosten: Was wirklich einzuplanen ist
Die Kosten einer Familienstiftungkan man nicht auf Notarhonorar und Stiftungsaufsicht reduzieren. Entscheidend ist die wirtschaftliche Gesamtwirkung über Jahrzehnte: Welche Vermögenswerte werden gebunden, welche Steuerfolgen entstehen bei der Übertragung, wie wird die Stiftung geführt und welche Handlungsfreiheit bleibt für Familie und Unternehmen?
Eine Familienstiftung ist kein Standardprodukt. Gerade deshalb verlangt sie eine Planung, die die Gründungskosten, den laufenden Aufwand und die langfristigen Steuerlasten gemeinsam betrachtet.
BVerfG und Erbschaftsteuer-Reform: Was Unternehmerfamilien jetzt prüfen sollten
Eine belastbare Prognose zur Erbschaftsteuer ist für Unternehmerfamilien keine Frage politischer Neugier. Sie betrifft die Handlungsfähigkeit des Unternehmens, die Gleichbehandlung von Kindern, Ehepartnern und Mitgesellschaftern sowie die Liquidität der nächsten Generation. Wer erst reagiert, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt oder ein Erbfall eingetreten ist, hat häufig den wichtigsten Gestaltungsspielraum bereits verloren.
Bedeutung erhält das Thema durch zwei beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren: Am 12. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat im Verfahren 1 BvF 1/23 und am 13. Oktober 2026 folgt das Verfahren 1 BvR 804/22. Dort geht es um die Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen und die damit zusammenhängenden Bewertungsregelungen mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind.
Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen: Warum die Zehnjahresfrist oft später beginnt als gedacht
Eine lebzeitige Schenkung kann den späteren Pflichtteil erheblich beeinflussen, selbst dann, wenn sie viele Jahre vor dem Erbfall erfolgt ist. Bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzung nach einer Schenkung und den maßgeblichen Fristen entscheidet nicht allein das Datum der notariellen Urkunde. Ebenso entscheidend ist, ob der Übergeber die wirtschaftliche Kontrolle über das Vermögen tatsächlich aufgegeben hat.
Gegenständlicher Zugewinnausgleich: Steuerfalle bei Immobilien und Unternehmensanteilen vermeiden
Der Zugewinnausgleich ist ein Instrument, um zwischen Ehegatten Vermögen auszugleichen – sei es im Scheidungsfall, bei einem Wechsel zur Gütertrennung oder im Rahmen einer langfristigen Vermögens- und Nachfolgeplanung. Er birgt jedoch ein ertragsteuerliches Risiko, das in der Praxis häufig übersehen wird: Werden zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs Immobilien, Gesellschaftsanteile oder andere steuerverstrickte Wirtschaftsgüter übertragen, kann dies zu einer einkommensteuerpflichtigen Gewinnrealisierung führen.
Das Finanzgericht Münster hat hierzu mit Urteil vom 18.06.2026 (8 K 901/23 E) eine wichtige Entscheidung getroffen.
Vorbehaltsnießbrauch richtig einsetzen
Wer eine Immobilie oder Unternehmensanteile bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen möchte, zugleich aber auf laufende Erträge angewiesen ist, kann über einen Vorbehaltsnießbrauch nachdenken. Er wirkt jedoch nur dann nachhaltig, wenn zivilrechtliche Rechte, ertragsteuerliche Folgen, Schenkungsteuer und die familiäre Realität von Beginn an zusammen gedacht werden.
Der Vorbehaltsnießbrauch ist keine Standardklausel für einen Übergabevertrag. Er entscheidet darüber, wer wirtschaftlich von einem Vermögenswert profitiert, wer künftig Entscheidungen treffen kann und welche Spielräume für spätere Veränderungen bestehen.
Unternehmertestament: Warum der letzte Wille allein nicht genügt
Fällt ein Unternehmer unerwartet aus, entscheidet nicht das Testament allein über die Zukunft des Unternehmens. Gesellschaftsvertrag, Erbfolge, Pflichtteilsansprüche, Liquidität und die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung müssen ineinandergreifen. Ein Unternehmertestament regelt deshalb mehr als die Verteilung von Vermögen.
Die Güterstandsschaukel
Ein erhebliches Vermögen liegt häufig nicht gleichmäßig bei beiden Ehegatten. Der eine Ehegatte hält Unternehmensanteile, Immobilien oder eine Beteiligungsholding, der andere verfügt über deutlich geringeres eigenes Vermögen. Die Güterstandsschaukel kann in dieser Konstellation ein wirksames Gestaltungsinstrument sein.
Nießbrauch bei Unternehmensübertragung gestalten
Wer ein Familienunternehmen auf die nächste Generation überträgt, möchte häufig zwei Ziele zugleich erreichen: Die Nachfolger sollen frühzeitig Eigentum und Verantwortung übernehmen, während die bisherige Unternehmergeneration aus dem Unternehmen weiterhin verlässlich versorgt bleibt. Den Nießbrauch bei Unternehmensübertragung zu gestalten, kann dafür ein wirkungsvolles Instrument sein.
Erbvertrag oder Testament: Der Unterschied
Ein Testament oder Erbvertrag soll Klarheit schaffen – gerade dann, wenn Familie, Vermögen und unternehmerische Verantwortung zusammenkommen. Der Unterschied ist dabei nicht nur rechtlicher Natur: Während ein Testament grundsätzlich flexibel angepasst werden kann, schafft ein Erbvertrag bewusst Verbindlichkeit. Für Unternehmerfamilien stellt sich daher vor allem die Frage, wie viel Gestaltungsspielraum für die Zukunft erhalten bleiben soll und welche Zusagen schon heute verlässlich abgesichert werden müssen.
Kauf einer Immobilie innerhalb der Familie
Der Erwerb einer vermieteten Immobilie von Eltern oder anderen nahen Angehörigen kann eine sinnvolle Alternative zur Schenkung sein. Er verbindet die vorweggenommene Vermögensnachfolge mit einer entgeltlichen Übertragung und kann dem erwerbenden Kind insbesondere bei einer anschließenden Vermietung einkommensteuerliche Vorteile eröffnen.
Zinsloses Darlehen: Zinsvorteil löst Schenkungsteuer aus
Ein zinsloses Darlehen wirkt auf den ersten Blick oft wie eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Das gilt insbesondere im Familienkreis, unter Gesellschaftern oder bei sonstigen persönlichen Näheverhältnissen. Steuerlich kann aber der Vorteil, das Kapital über Jahre hinweg kostenlos nutzen zu dürfen, schenkungsteuerpflichtig sein.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat dies in einem aktuellen Urteil vom 23. Juni 2026 (4 K 2261/24, Revision zugelassen) .
Erbschaftsteuer sparen mit kluger Nachfolgeplanung
Wenn ein Unternehmensanteil, ein Immobilienbestand oder ein größeres Privatvermögen erst im Erbfall geordnet wird, ist der Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Schenkung- oder Erbschaftsteuer sparen ist deshalb keine Frage einzelner Rechenschritte kurz vor einer Übertragung. Es ist eine langfristige Aufgabe an der Schnittstelle von Familie, Eigentum, Unternehmensführung und Steuerrecht.
Gründung einer gemeinützigen Stiftung
Wer eine gemeinnützige Stiftung richtig gründen möchte, trifft keine Entscheidung für ein einzelnes Förderprojekt. Er schafft einen rechtlich verselbständigten Vermögensträger, der einen bestimmten Zweck dauerhaft verfolgen soll - über die eigene Lebenszeit und über mehrere Generationen hinweg. Gerade für Unternehmerfamilien kann das eine überzeugende Perspektive sein: gesellschaftliche Verantwortung wird mit einer langfristigen Ordnung für Vermögen, Beteiligungen und Werte verbunden.