Kay W. Klöpping - Rechtsanwalt und Steuerberater

Rechtsform - Unternehmensstruktur - Familiengesellschaft

Die Unternehmensstruktur und Rechtsform jedes Familienunternehmens bestimmt eine Vielzahl von Folgeeffekten, sei es die Besteuerung, aber auch Offenlegung oder Arbeitnehmermitbestimmung. Die sich ändernden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen bedingen die Notwendigkeit zu einer fortwährender Überprüfung und Anpassung.

Erstmals stellt sich die Frage der Rechtsform bei der Aufnahme neuer Aktivitäten, sei es unternehmerisch oder bei der privaten Vermögensanlage: GbR, UG, GmbH, GmbH & Co KG, AG, SE? Es gibt viele Optionen, aber keine universelle Antwort. Die Rechtsform muss zu Ihnen und Ihren Zielen passen.

Veränderungen im Gesellschafterkreis u.a. aufgrund des Generationswechsels bedingen regelmäßig einen Anpassungsbedarf, der eine Neudefinition der Governance-Strukturen erfordert. Aber auch das Wachstum des Unternehmens, die Gründung weiterer Gesellschaften oder der Gang ins Ausland erfordern grundsätzliche Weichenstellungen, die rechtlich und steuerlich begleitet werden müssen.

Hierbei erarbeite ich mit Ihnen eine passgenaue abgesicherte Konzeption und betreue Sie bei der Umsetzung. Dies beinhaltet Fragen der Rechtsformwahl und reicht von der vermögensverwaltenden Familiengesellschaft bis zum Aufbau einer Holdingstruktur unter Einsatz der dafür sinnvollen rechtlichen Instrumente, wie Neugründungen, Formwechsel, Verschmelzungen, Spaltungen oder Ausgliederungen.4

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