Personengesellschaften
Gestaltung mit Weitblick
Kay W. Klöpping - Rechtsanwalt und Steuerberater
Personengesellschaften wie die GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG sind für viele unternehmerische und familiäre Vorhaben eine bewährte Rechtsform. Sie eröffnen erhebliche Gestaltungsfreiheit – verlangen jedoch zugleich nach einer sorgfältigen rechtlichen und steuerlichen Planung. Denn die Interessen der Gesellschafter, die Regelungen im Gesellschaftsvertrag sowie die laufende Besteuerung müssen dauerhaft zusammenpassen.
Die Beratung bei Personengesellschaften erfordert viel Erfahrung. Schon bei der Gründung sind Fragen der Haftung, Geschäftsführung, Vertretung, Gewinn- und Verlustverteilung sowie des Ein- und Austritts von Gesellschaftern verlässlich zu regeln. Spätere Änderungen in der persönlichen oder wirtschaftlichen Situation können erhebliche Folgen auslösen, wenn sie gesellschaftsrechtlich und steuerlich nicht vorausschauend gestaltet werden.
Besondere Komplexität entsteht häufig durch das Sonderbetriebsvermögen. Immobilien, Darlehen, Beteiligungen oder andere Wirtschaftsgüter, die einem Gesellschafter gehören und der Gesellschaft dienen, können weitreichende Auswirkungen auf Bilanzierung, Besteuerung, Umstrukturierungen und die Übertragung von Gesellschaftsanteilen haben. Eine isolierte Betrachtung einzelner Maßnahmen genügt daher selten.
Auch bei Schenkungen und der Unternehmensnachfolge ist eine abgestimmte Gestaltung unerlässlich. Ziel kann es sein, Vermögen schrittweise auf die nächste Generation zu übertragen, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und steuerliche Belastungen angemessen zu berücksichtigen. Dabei sind neben dem Gesellschaftsrecht insbesondere die ertragsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Konsequenzen im Blick zu behalten.
Ich berate Sie bei der Gründung, Anpassung und langfristigen Weiterentwicklung Ihrer Personengesellschaft – mit einem klaren Blick für die rechtliche Komplexität, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Ihre individuellen unternehmerischen sowie familiären Ziele.
Rechtsform, Unternehmensstruktur und Familiengesellschaften
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft
Holding
Familiengesellschaft
Die Unternehmensstruktur und Rechtsform jedes Familienunternehmens bestimmt eine Vielzahl von Folgeeffekten, sei es die Besteuerung, aber auch Offenlegung oder Arbeitnehmermitbestimmung. Die sich ändernden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen bedingen die Notwendigkeit zu einer fortwährender Überprüfung und Anpassung.
Veränderungen im Gesellschafterkreis u.a. aufgrund des Generationswechsels, werden regelmäßig einen Anpassungsbedarf bedingen, der eine Neudefinition der Governance-Strukturen erfordert. Aber auch das Wachstum des Unternehmens, die Gründung weiterer Gesellschaften oder der Gang ins Ausland erfordern grundsätzliche Weichenstellungen, die rechtlich und steuerlich begleitet werden müssen.
Hierbei erarbeite ich mit Ihnen eine passgenaue abgesicherte Konzeption und betreue sie bei der Umsetzung. Dies beinhaltet Fragen der Rechtsformwahl und reicht von der vermögensverwaltenden Familiengesellschaft bis zum Aufbau einer Holdingstruktur unter Einsatz der dafür sinnvollen rechtlichen Instrumente, wie Neugründungen, Formwechsel, Verschmelzungen, Spaltungen oder Ausgliederungen.