Kay W. Klöpping - Rechtsanwalt und Steuerberater
Unternehmensnachfolge
Schenkungen und Erbschaften
Nachfolgeplanung ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftssicherung eines Familienunternehmens. Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich ein individuelles Nachfolgekonzept.
Nicht immer ist eine Nachfolge innerhalb der Familie möglich. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob eine sog. externe Nachfolge eine Alternative sein kann. Dies kann die Fortführung des Unternehmens in der Familie mit einem externen Management sein, aber auch Stiftungslösungen oder ein Unternehmensverkauf.
Ein ganzheitlicher Beratungsansatz muss die unternehmerische, die familiäre und die persönliche Sphäre gleichermaßen einbeziehen. Dies umfasst die gesellschaftsrechtlichen Fragen der Beteiligung, die Führungsstruktur und auch die Einbeziehung der persönlichen Sphäre. Immer wieder bedeutsam sind dabei die steuerrechtlichen Fragestellungen bei Einkommensteuer und Schenkung- und Erbschaftsteuer.
Aber auch abseits eines Unternehmens bringt die Übertragung privaten Vermögens Herausforderungen mit sich. Die richtige Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrages ist der Schlüssel zu einer Lösung, die immer rechtlich und steuerlich durchdacht sein muss. Gerade Immobilien bieten dabei viele Möglichkeiten, insbesondere auch im Bereich einer vorweggenommenen Erbfolge.
Aus zahlreichen Nachfolgeprojekten verfüge ich über einen umfassenden Erfahrungsschatz. Hier finden Sie erfahrene Praxistipps für steueroptimierte Schenkungen.
Ob Unternehmensanteile, Immobilien oder privates Vermögen: Eine tragfähige Nachfolge berücksichtigt rechtliche, steuerliche und familiäre Interessen zugleich.
Wissen zur Nachfolge
Gute Nachfolgeplanung beginnt nicht erst mit dem konkreten Übergabetermin. Sie erfordert klare Entscheidungen zu Vermögen, Unternehmen, Familie und Steuern.
Hier finden Sie dauerhaft ausgewählte Grundlagenbeiträge, die zentrale Fragen im Bereich der Schenkungen und Erbschaften verständlich einordnen.
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Für viele Ehepaare ist es selbstverständlich, Vermögen gemeinsam zu nutzen und sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Ein Gemeinschaftskonto, gemeinsame Investitionen oder die Übertragung eines Hauses auf den Partner kann aus steuerlicher Sicht unerwartete und kostspielige Risiken bergen. Wann wird aus einer gut gemeinten Zuwendung eine steuerpflichtige Schenkung und wie es gelingt, teure Steuerfallen zu umgehen.
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Die Übertragung von Immobilien in der Familie wirft komplexe steuerliche und wirtschaftliche Fragen auf. Eltern stehen oft vor der Überlegung, ob insbesondere eine vermietete oder aber auch die selbstgenutzte Immobilie an die Kinder verschenkt werden soll. Ein Verkauf innerhalb der Familie wird seltener in Betracht gezogen, beinhaltet aber ebenfalls interessante Aspekte. In vielen Fällen ist der Kauf im Vergleich zur Schenkung sogar steuerlich die vorteilhaftere Variante.
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Sie haben eine Immobilie und möchten diese auf Ihre Kinder übertragen? Ist die Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt und valutiert das Finanzierungsdarlehen noch, ergibt sich die Folgefrage, wie man damit umgeht.
Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, die zu völlig anderen Folgen führen und auch steuerlich hohe Relevanz haben.
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Allgemein bekannt ist die Möglichkeit, eine Immobilie mit einem Nießbrauchsvorbehalt zu verschenken. Weniger bekannt, aber übertragbar ist der Nießbrauch an einem Wertpapierdepot.
Er ist eine vorteilhafte Möglichkeit, wenn Sie Ihr Depot im Rahmen einer Schenkung beispielsweise auf ein Kind übertragen, aber weiterhin die Erträge daraus – also Zinsen und Dividenden – behalten wollen.