Häufige Fragen zu Schenkungen

Gibt es den Freibetrag bei Schenkungen immer wieder?

Überschreitet eine Zuwendung den Rahmen eines Gelegenheitsgeschenks, gilt sie als Schenkung und ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gewährt der Staat großzügige persönliche Freibeträge, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können. Dies sind z.B.:

  • Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro

  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro

  • Enkelkinder: 200.000 Euro

  • Eltern und Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 Euro

  • Alle anderen Personen (inkl. Geschwister, Nichten/Neffen): 20.000 Euro

Wichtig: Alle Schenkungen von derselben Person an dieselbe Person werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Übersteigt die Summe den Freibetrag, wird auf den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer fällig.

Muss ich eine Schenkung beim Finanzamt anzeigen?

Nach § 30 ErbStG ist jede Schenkung innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer zu melden. Wird eine Schenkung notariell beurkundet, übernimmt der Notar diese Mitteilung. In anderen Fällen obliegt dies den beteiligten selbst. Dazu reicht eine einfache formlose Mitteilung, in der die Beteiligten den Gegenstand und Zeitpunkt der Schenkung mitteilen. Das Finnazamt wird dann prüfen, ob es die Abgabe einer Steuererklärung anfordert. Das Unterlassen der Anzeige kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Nicht meldepflichtig sind nicht steuerpflichtige anlassbezogene Gelegenheitsgeschenke.

Wann verjährt eine nicht erklärte Schenkung?

Grundsätzlich gilt für alle Schenkungen eine reguläre 4 jährige Verjährungsfrist. Allerdings ist eine Besonderheit zu beachten. Diese Frist beginnt erst mit Kenntnis des Finanzamtes zu laufen. Wird die Schenkung nicht angezeigt, so beginnt die Frist frühestens mit dem Tod des Schenkers zu laufen. Dadurch können faktisch nicht erklärte Schenkungen auch nach vielen Jahren noch zu einer Steuerfestsetzung führen.

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