
Familienstiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung
Familienstiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung
Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation ist eine der größten Herausforderungen für Unternehmer. Neben der klassischen Übertragung an Kinder oder andere Erben gewinnt die Familienstiftung zunehmend an Bedeutung. Sie kann eine nachhaltige Lösung bieten, wenn es darum geht, Unternehmensanteile langfristig zu sichern, Streit unter Erben zu vermeiden und steuerliche Vorteile – insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer – zu nutzen.

Für wen lohnt eine Holding?
Eine Holding hält Anteile an anderen Unternehmen und steuert deren Entwicklung. Meist ist die Holding als GmbH organisiert und vom operativen Tagesgeschäft getrennt. Häufig kursieren dabei Halbwahrheiten – von „zu klein für eine Holding“ bis zur Pauschalaussage „eine Holding ist ein Steuersparmodell“. Um nachhaltige unternehmerische Entscheidungen zu treffen, braucht es jedoch Klarheit und eine Berücksichtigung der Unternehmenssituation.

Immobilie an Kinder übertragen: Schenkung oder Verkauf?
Immobilie clever übertragen. An die eigenen Kinder schenken oder verkaufen? Steuerliche Vorteile, rechtliche Fallstricke. Wie finden Sie die beste Lösung für Ihre Familie?.

Supervermächtnis im Testament: Flexibles Instrument der Nachfolgegestaltung
Das sogenannte Supervermächtnis ist ein erbrechtliches Gestaltungsinstrument, bei dem der Erbe das Vermächtnis konkret ausgestalten darf. Anders als bei einem klassischen Vermächtnis legt der Erblasser nicht die genaue Höhe oder den konkreten Gegenstand fest, sondern überträgt diese Entscheidung dem Erben.

Steuerliche Fallstricke bei der Zuordnung eines Darlehens bei einer Immobilienschenkung
Die Übertragung einer noch belasteten Immobilie ist steuerlich komplex. Der Zurückbehalt des Darlehens führt dazu, dass die Zinsen steuerlich nicht mehr (in voller Höhe) geltend gemacht werden können, während die Übernahme des Darlehens durch den Beschenkten zu einem sog. teilentgeltlichen Erwerb führt und auch einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auslösen kann.

Ein starker Beirat braucht Rückgrat – nicht Nähe zur Familie
Lieferengpässe, Fachkräftemangel, Digitalisierung, geopolitische Risiken – Familienunternehmen stehen heute vor einer Fülle gleichzeitiger Herausforderungen. Klar ist: Was gestern noch „business as usual“ war, ist heute „change as usual“. Umso wichtiger ist ein Beirat, der nicht bloß mitläuft, sondern mitdenkt – und auch gegenhält, wenn es nötig ist. Er stellt unbequeme Fragen, hinterfragt Routinen, denkt unternehmerisch – aber unabhängig. Der Beirat bringt externe Erfahrung, Marktkenntnis und unternehmerische Weitsicht ein – und fordert die Geschäftsleitung genau dort, wo es nötig ist.

Nießbrauch an einem Wertpapierdepot
Allgemein bekannt ist die Möglichkeit, eine Immobilie mit einem Nießbrauchsvorbehalt zu verschenken. Weniger bekannt ist der Nießbrauch an einem Wertpapierdepot.
Er ist eine vorteilhafte Möglichkeit, wenn man sein Depot im Rahmen einer Schenkung übertragen, aber weiterhin die Erträge daraus – also Zinsen und Dividenden – behalten will. Dem Schenker steht weiterhin das Recht zu, die Erträge aus den Wertpapieren zu nutzen, etwa um sein Einkommen zu sichern, während das Eigentum an dem Depot auf den Beschenkten übergeht.
Wird ein Depot verschenkt und dabei ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers eingeräumt, senkt das den steuerlichen Wert der Schenkung deutlich, denn der kapitalisierte Wert des Nießbrauchrechts wird vom Depotwert abgezogen. D Je höher die laufenden Erträge sind und länger der Nießbrauch dauert, also je jünger der Schenker ist, desto stärker wird die Steuerlast gemindert.

Gewerbesteuer aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften
Durch zwei Urteile vom 8.5.2025 hat der BFH festgestellt, dass der § 7 Satz 2 Nr. 2 unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Holding-Personengesellschaft nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und der Unterpersonengesellschaften aufzuteilen ist. Es handele sich um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang ausschließlich auf der Ebene der Ober-Personengesellschaft.
Das Urteil betrifft ausschließlich Personengesellschaftsstrukturen. Es ist auf Kapitalgesellschaften nicht anzuwenden.

Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG oder Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG
Die Besteuerung von Gewinnen in Personengesellschaften kann mithilfe von zwei wichtigen Regelungen optimiert werden:
§ 1a KStG: Option zur Körperschaftsbesteuerung
§ 34a EStG: Thesaurierungsbegünstigung (Begünstigung nicht entnommener Gewinne)
Beide Modelle verfolgen das Ziel, Personengesellschaften steuerlich näher an Kapitalgesellschaften heranzuführen, unterscheiden sich jedoch in Systematik und Wirkung deutlich und sind in Ihrer Umsetzung komplex.

Der Beirat im Familienunternehmen
Ein freiwilliger Beirat in einem Familienunternehmen bietet viele Vorteile. Er kann bei richtiger Besetzung und Aufgabendefinition nicht nur Kontrollorgan, sondern strategischer Coach der Geschäftsführung sein. Damit kann er viel zur strategischen Entwicklung des Unternehmens beitragen.

Aktuelles zur Thesaurierungs-begünstigung nach § 34a EStG
Mit der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG soll die steuerliche Belastung der thesaurierten Gewinne von Personengesellschaften an eine pauschalierte Ertragsbelastung von Kapitalgesellschaften angeglichen werden. Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 erhöht sich das Thesaurierungsvolumen mit Wirkung ab dem VZ 2024 deutlich.