Gründung einer Familienstiftung
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Gründung einer Familienstiftung

Die Gründung einer Familienstiftung in Deutschland ist ein komplexer Prozess mit spezifischen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen. Hier ein praxisorientierter Überblick aus anwaltlicher und steuerlicher Sicht: vom Ablauf der Gründung über die rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu den steuerlichen Folgen der Stiftungserrichtung und Vermögensübertragung.

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Kauf einer Immobilie auf Mallorca
Immobilie, Schenkungen und Erbschaften Kay W. Kloepping Immobilie, Schenkungen und Erbschaften Kay W. Kloepping

Kauf einer Immobilie auf Mallorca

Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca durch einen deutschen Käufer bedingt steuerliche und rechtliche Besonderheiten. Dabei ist gerade bei größeren Immobilien auch die spanische Vermögensteuer zu beachten, wobei allerdings auf den Balearen der Freibetrag zum 1.1.2024 auf 3.000.000 € erhöht wurde. Vor einer Investition sollten die Eigentumsstruktur und die Finanzierung genau gewählt werden. Für den Geldtransfer sind vollständige und nachvollziehbare Dokumentationsunterlagen unumgänglich. Mit frühzeitiger Weichenstellung lassen sich hohe Kosten und spätere Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden zuverlässig vermeiden.

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Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen
Photovoltaik, Gewerbesteuer Kay W. Kloepping Photovoltaik, Gewerbesteuer Kay W. Kloepping

Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen

In zunehmendem Maße werden durch Investoren Photovoltaikanlagen auf gepachteten Frei- oder Dachflächen aufgestellt. Viele dieser verpachteten Flächen stehen im steuerlichen Privateigentum. Ist auch der Eigentümer an der Energieerzeugung durch die Solaranlage beteiligt, kann dies zu ihrer Beurteilung als Betriebsvermögen führen.

Das FG Düsseldorf hatte einen interessanten Fall zu entscheiden (FG Düsseldorf vom 19.2.2025), der die von einer Wohnungsgesellschaft genutzte erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zum Hintergrund hat.

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Wegzugsbesteuerung für GmbH-Gesellschafter: Steuerfallen beim Umzug ins Ausland vermeiden
Kapitalgesellschaften, Internationales, Wegzug Kay W. Kloepping Kapitalgesellschaften, Internationales, Wegzug Kay W. Kloepping

Wegzugsbesteuerung für GmbH-Gesellschafter: Steuerfallen beim Umzug ins Ausland vermeiden

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist eine der größten steuerlichen Hürden für GmbH-Gesellschafter, die Deutschland dauerhaft verlassen möchten. Der deutsche Fiskus besteuert die bis zum Wegzug entstandenen stillen Reserven in den Gesellschaftsanteilen nach § 17 EStG  so, als ob diese verkauft worden wären. Damit soll verhindert werden, dass Wertsteigerungen dem deutschen Steuerzugriff entzogen werden.

Wer einen Wegzug plant, sollte rechtzeitig prüfen, ob eine Stundung in Betracht kommt und welche Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sein müssen.

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Familienstiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung
Nachfolge, Stiftung, Asset Protection, Familienstiftung Kay W. Kloepping Nachfolge, Stiftung, Asset Protection, Familienstiftung Kay W. Kloepping

Familienstiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung

Familienstiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung

Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation ist eine der größten Herausforderungen für Unternehmer. Neben der klassischen Übertragung an Kinder oder andere Erben gewinnt die Familienstiftung zunehmend an Bedeutung. Sie kann eine nachhaltige Lösung bieten, wenn es darum geht, Unternehmensanteile langfristig zu sichern, Streit unter Erben zu vermeiden und steuerliche Vorteile – insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer – zu nutzen.

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Für wen lohnt eine Holding?

Für wen lohnt eine Holding?

Eine Holding hält Anteile an anderen Unternehmen und steuert deren Entwicklung. Meist ist die Holding als GmbH organisiert und vom operativen Tagesgeschäft getrennt. Häufig kursieren dabei Halbwahrheiten – von „zu klein für eine Holding“ bis zur Pauschalaussage „eine Holding ist ein Steuersparmodell“. Um nachhaltige unternehmerische Entscheidungen zu treffen, braucht es jedoch Klarheit und eine Berücksichtigung der Unternehmenssituation.

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Supervermächtnis im Testament: Flexibles Instrument der Nachfolgegestaltung

Supervermächtnis im Testament: Flexibles Instrument der Nachfolgegestaltung

Das sogenannte Supervermächtnis ist ein erbrechtliches Gestaltungsinstrument, bei dem der Erbe das Vermächtnis konkret ausgestalten darf. Anders als bei einem klassischen Vermächtnis legt der Erblasser nicht die genaue Höhe oder den konkreten Gegenstand fest, sondern überträgt diese Entscheidung dem Erben.

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Übernahme eines Darlehens bei einer Immobilienschenkung
Schenkungen und Erbschaften, Immobilie Kay W. Kloepping Schenkungen und Erbschaften, Immobilie Kay W. Kloepping

Übernahme eines Darlehens bei einer Immobilienschenkung

Die Übertragung einer noch belasteten Immobilie ist steuerlich komplex. Der Zurückbehalt des Darlehens führt dazu, dass die Zinsen steuerlich nicht mehr (in voller Höhe) geltend gemacht werden können, während die Übernahme des Darlehens durch den Beschenkten zu einem sog. teilentgeltlichen Erwerb führt und auch einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auslösen kann.

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Ein starker Beirat braucht Rückgrat – nicht Nähe zur Familie
Beirat, Familienunternehmen, Family Governance Kay W. Kloepping Beirat, Familienunternehmen, Family Governance Kay W. Kloepping

Ein starker Beirat braucht Rückgrat – nicht Nähe zur Familie

Lieferengpässe, Fachkräftemangel, Digitalisierung, geopolitische Risiken – Familienunternehmen stehen heute vor einer Fülle gleichzeitiger Herausforderungen. Klar ist: Was gestern noch „business as usual“ war, ist heute „change as usual“. Umso wichtiger ist ein Beirat, der nicht bloß mitläuft, sondern mitdenkt – und auch gegenhält, wenn es nötig ist. Er stellt unbequeme Fragen, hinterfragt Routinen, denkt unternehmerisch – aber unabhängig. Der Beirat bringt externe Erfahrung, Marktkenntnis und unternehmerische Weitsicht ein – und fordert die Geschäftsleitung genau dort, wo es nötig ist.

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Nießbrauch an einem Wertpapierdepot
Schenkungen und Erbschaften, Nachfolge Kay W. Kloepping Schenkungen und Erbschaften, Nachfolge Kay W. Kloepping

Nießbrauch an einem Wertpapierdepot

Allgemein bekannt ist die Möglichkeit, eine Immobilie mit einem Nießbrauchsvorbehalt zu verschenken. Weniger bekannt ist der Nießbrauch an einem Wertpapierdepot.

Er ist eine vorteilhafte Möglichkeit, wenn man sein Depot im Rahmen einer Schenkung übertragen, aber weiterhin die Erträge daraus – also Zinsen und Dividenden – behalten will. Dem Schenker steht weiterhin das Recht zu, die Erträge aus den Wertpapieren zu nutzen, etwa um sein Einkommen zu sichern, während das Eigentum an dem Depot auf den Beschenkten übergeht.

Wird ein Depot verschenkt und dabei ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers eingeräumt, senkt das den steuerlichen Wert der Schenkung deutlich, denn der kapitalisierte Wert des Nießbrauchrechts wird vom Depotwert abgezogen. D Je höher die laufenden Erträge sind und länger der Nießbrauch dauert, also je jünger der Schenker ist, desto stärker wird die Steuerlast gemindert.

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Gewerbesteuer aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften
Personengesellschaften, Gewerbesteuer Kay W. Kloepping Personengesellschaften, Gewerbesteuer Kay W. Kloepping

Gewerbesteuer aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Durch zwei Urteile vom 8.5.2025 hat der BFH festgestellt, dass der § 7 Satz 2 Nr. 2 unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Holding-Personengesellschaft nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und der Unterpersonengesellschaften aufzuteilen ist. Es handele sich um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang ausschließlich auf der Ebene der Ober-Personengesellschaft.

Das Urteil betrifft ausschließlich Personengesellschaftsstrukturen. Es ist auf Kapitalgesellschaften nicht anzuwenden.

 

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Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG oder Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG
Personengesellschaften, Rechtsform Kay W. Kloepping Personengesellschaften, Rechtsform Kay W. Kloepping

Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG oder Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG

Die Besteuerung von Gewinnen in Personengesellschaften kann mithilfe von zwei wichtigen Regelungen optimiert werden:

§ 1a KStG: Option zur Körperschaftsbesteuerung

§ 34a EStG: Thesaurierungsbegünstigung (Begünstigung nicht entnommener Gewinne)

Beide Modelle verfolgen das Ziel, Personengesellschaften steuerlich näher an Kapitalgesellschaften heranzuführen, unterscheiden sich jedoch in Systematik und Wirkung deutlich und sind in Ihrer Umsetzung komplex.

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Aktuelles zur Thesaurierungs-begünstigung nach § 34a EStG
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Aktuelles zur Thesaurierungs-begünstigung nach § 34a EStG

Mit der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG soll die steuerliche Belastung der thesaurierten Gewinne von Personengesellschaften an eine pauschalierte Ertragsbelastung von Kapitalgesellschaften angeglichen werden. Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 erhöht sich das Thesaurierungsvolumen mit Wirkung ab dem VZ 2024 deutlich.

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