Blog Familienunternehmen

Familienunternehmen

Familienunternehmen verbinden wirtschaftliche Verantwortung mit gewachsenen familiären Strukturen. Gerade darin liegen ihre besondere Stärke – und ihre besonderen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen.

Ich berate Sie bei der Wahl und Gestaltung der passenden Rechtsform, bei steuerlichen Fragen einschließlich des Sonderbetriebsvermögens sowie bei einer tragfähigen Gesellschaftsstruktur und zeitgemäßen Governance. Auch bei Nachfolgeplanungen, internationalen Sachverhalten, der Einrichtung und Begleitung eines Beirats oder der klaren Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen unterstütze ich Sie mit maßgeschneiderten Lösungen.

Gemeinsam entwickeln wir rechtlich belastbare und steuerlich durchdachte Konzepte, die den langfristigen Bestand des Unternehmens sichern und die Interessen von Familie und Betrieb nachhaltig zusammenführen.

Liquiditätsplanung für Erbschaftsteuer entwickeln

Liquiditätsplanung für Erbschaftsteuer entwickeln

Ein Erbfall kann ein Familienunternehmen in eine paradoxe Lage bringen: Das Vermögen ist vorhanden, die Steuerforderung ebenfalls, nur die frei verfügbare Liquidität fehlt. Wer eine Liquiditätsplanung für Erbschaftsteuer entwickeln will, muss deshalb weit mehr betrachten als voraussichtliche Steuerbeträge. Entscheidend ist, ob das Unternehmen, die Gesellschafter und die Familie auch unter Zeitdruck handlungsfähig bleiben, ohne Beteiligungen, Immobilien oder Wertpapiere zu ungünstigen Bedingungen veräußern zu müssen.

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Der Beirat in der mittelständischen GmbH – mehr als ein Kontrollorgan
Beirat, Familienunternehmen, Family Governance Kay W. Kloepping Beirat, Familienunternehmen, Family Governance Kay W. Kloepping

Der Beirat in der mittelständischen GmbH – mehr als ein Kontrollorgan

Ein in vielen GmbHs eingerichteter freiwilliger Beirat wird häufig vor allem als Kontrollorgan gesehen. Dabei bietet er die Chance zu weit mehr. Bei richtiger Besetzung und klarer Aufgabendefinition kann er ein strategischer Sparringspartner des Geschäftsführers sein und wesentlich zur Entwicklung des Unternehmens beitragen.

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Beteiligung am Unternehmen durch den Geschäftsführer

Beteiligung am Unternehmen durch den Geschäftsführer

Der Erfolg jedes Unternehmens hängt in hohem Maße von der Qualität und Motivation seiner Mitarbeiter ab. Gleichzeitig stellen das Recruiting qualifizierter Fachkräfte und deren langfristige Bindung an das Unternehmen eine zunehmende Herausforderung dar. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sind ein vielversprechendes Instrument, das sowohl für Unternehmen als auch für die Mitarbeiter Vorteile mit sich bringen kann. Das gilt insbesondere für Geschäftsführer als Leitungs- und Leistungsspitze des Unternehmens. Das Angebot einer Kapitalbeteiligung ist daher ein unternehmerisch wichtiges Instrument, das sowohl aus Sicht der Gesellschafter als auch aus Sicht des Geschäftsführers erörtert werden sollte.

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Vorsorgevollmacht für Gesellschafter: Handlungsfähigkeit im Ernstfall sichern
Familienunternehmen, Vorsorgevollmacht Kay W. Kloepping Familienunternehmen, Vorsorgevollmacht Kay W. Kloepping

Vorsorgevollmacht für Gesellschafter: Handlungsfähigkeit im Ernstfall sichern

Eine Vorsorgevollmacht wird häufig allein mit privaten Angelegenheiten verbunden – etwa mit Bankgeschäften, Immobilien oder medizinischen Entscheidungen. Wer an einer GmbH, einer GmbH & Co. KG, einer OHG oder einer GbR beteiligt ist, sollte jedoch auch seine gesellschaftsrechtliche Handlungsfähigkeit absichern. Eine auf die konkrete Beteiligung zugeschnittene Stimmrechts- und Empfangsvollmacht kann diese Risiken deutlich reduzieren.

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Virtuelle Beteiligung am Unternehmen für Fremdgeschäftsführer eine Alternative zur echten Beteiligung
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Virtuelle Beteiligung am Unternehmen für Fremdgeschäftsführer eine Alternative zur echten Beteiligung

Fremdgeschäftsführer tragen viel Verantwortung und sind oft stark in die Entwicklung des Unternehmens eingebunden, Viele Unternehmer stellen sich deshalb die Frage, wie sie diese Personen am wirtschaftlichen Erfolg beteiligen können, ohne die Gesellschafterstruktur zu verändern oder Stimmrechte abzugeben. Eine verbreitete Lösung ist die virtuelle Beteiligung, häufig auch als Phantom Shares oder virtuelle Beteiligung bezeichnet.

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Die Familiencharta / Unternehmensverfassung

Die Familiencharta / Unternehmensverfassung

Wenn ein Familienunternehmen in die nächste Generation übergehen soll, reichen gute Beziehungen und ein Gesellschaftsvertrag allein häufig nicht aus. Eine Unternehmensverfassung oder Familiencharta erstellen bedeutet, die Regeln für Eigentum, Führung und Familie bewusst gemeinsam zu definieren, bevor ein Konflikt, ein Todesfall oder eine strategische Richtungsentscheidung sie auf die Probe stellt. Ihr Wert liegt nicht in möglichst vielen Regeln, sondern in Klarheit über die Fragen, die für die Familie und das Unternehmen tatsächlich entscheidend sind.

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Generationenwechsel im Familienunternehmen: Verkauf oder Schenkung?

Generationenwechsel im Familienunternehmen: Verkauf oder Schenkung?

Der geplante Generationswechsel beginnt selten mit einer Steuerfrage. Meist steht zunächst eine persönliche Entscheidung im Raum: Soll das Unternehmen oder Privatvermögen innerhalb der Familie bleiben, soll ein Kind Verantwortung übernehmen, oder braucht die abgebende Generation finanzielle Sicherheit? Wer Verkauf oder Schenkung abwägen will, muss deshalb Eigentum, Ertrag, Einfluss und familiäre Erwartungen gemeinsam betrachten. Eine steuerlich günstige Einzelmaßnahme kann sich als unpassend erweisen, wenn sie die Versorgung der Eltern gefährdet, Konflikte unter Geschwistern verschärft oder die Handlungsfähigkeit des Unternehmens einschränkt.

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Die Unternehmensnachfolge - Ein Beispiel
Nachfolge, Unternehmensnachfolge Kay W. Kloepping Nachfolge, Unternehmensnachfolge Kay W. Kloepping

Die Unternehmensnachfolge - Ein Beispiel

Die Unternehmensnachfolge bedarf einer Gesamtstrategie

Wer soll künftig Verantwortung tragen, wer soll wirtschaftlich abgesichert sein und wie bleibt das Unternehmen handlungsfähig, wenn diese beiden Kreise nicht vollständig deckungsgleich sind?

Ein tragfähiger Generationswechsel ist keine einzelne Unterschrift unter einem Schenkungsvertrag. Er betrifft Unternehmensführung, Gesellschafterrechte, private Vermögen, Steuerbelastung und die Beziehungen innerhalb der Familie.

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Spaltung / Ausgliederung: Einen Unternehmensteil separieren
Familienunternehmen, Umwandlung, Ausgliederung, Spaltung Kay W. Kloepping Familienunternehmen, Umwandlung, Ausgliederung, Spaltung Kay W. Kloepping

Spaltung / Ausgliederung: Einen Unternehmensteil separieren

Wenn sich innerhalb eines Familienunternehmens zwei Geschäftslogiken zunehmend auseinanderentwickeln, wird die bestehende Gesellschaftsstruktur schnell zur Belastung: Das operative Kerngeschäft benötigt Investitionen, während Immobilien, Beteiligungen oder ein neuer Geschäftsbereich anderen Risiken und Zeithorizonten folgen. Einen Unternehmensteil steuerneutral ausgliedern zu können, ist dann häufig ein entscheidender Baustein der strategischen Neuordnung. Es ist jedoch kein bloßer Registervorgang, sondern eine Weichenstellung für Haftung, Finanzierung, Nachfolge und die künftige Verteilung von Einfluss in der Unternehmerfamilie.

Steuerneutral bedeutet dabei nicht steuerfrei. Gemeint ist regelmäßig, dass die stillen Reserven des übertragenen Vermögens im Zeitpunkt der Umstrukturierung nicht aufgedeckt und damit nicht sofort besteuert werden. Die steuerliche Belastung wird fortgeführt. Ob dies gelingt, entscheidet sich an rechtlichen Details, und daran, ob die Struktur wirtschaftlich und familiär tatsächlich trägt.

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Einen Beirat im Familienunternehmen einrichten
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Einen Beirat im Familienunternehmen einrichten

Wenn Unternehmer einen Beirat im Familienunternehmen einrichten, geht es selten nur um zusätzliches Fachwissen. Ein gut konzipierter Beirat kann Orientierung geben, Entscheidungen versachlichen und den Übergang in die nächste Generation absichern. Er kann jedoch auch neue Konflikte auslösen, wenn seine Rolle unklar bleibt oder seine Mitglieder nicht zur Unternehmerfamilie passen.

Gerade im Mittelstand ist der Beirat deshalb ein Element der Governance.

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Formwechsel: GmbH  zu GmbH & Co. KG und umgekehrt

Formwechsel: GmbH zu GmbH & Co. KG und umgekehrt

Der Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG oder umgekehrt wird häufig aus einem nachvollziehbaren unternehmerischen Anlass erwogen: Die nächste Generation soll schrittweise Verantwortung übernehmen, eine Holdingstruktur soll etabliert werden oder die Gesellschafter möchten Gewinnentnahmen und Vermögensverwaltung anders ordnen. Die steuerlichen Folgen eines Formwechsels der GmbH entscheiden dabei mit darüber, ob aus einer strategisch sinnvollen Neuordnung eine vermeidbare Steuerbelastung entsteht. Maßgeblich ist nicht allein die neue Rechtsform, sondern das Zusammenspiel aus Unternehmensvermögen, Gesellschafterkreis, früheren Gestaltungen und den langfristigen Zielen der Unternehmerfamilie.

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Gesellschaftervertrag: Nachfolge regeln

Gesellschaftervertrag: Nachfolge regeln

Der Todesfall eines Gesellschafters ist selten nur ein persönlicher Einschnitt. Für ein Familienunternehmen kann er binnen kurzer Zeit Fragen nach Stimmrechten, Geschäftsführung, Abfindung, Erbschaftsteuer und dem Zusammenhalt der Familie auslösen.

Ein Testament allein genügt dafür regelmäßig nicht. Gerade dort, wo Unternehmensanteile einen wesentlichen Teil des Familienvermögens bilden, müssen Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Steuerrecht und familiäre Interessen als Gesamtkonzept zusammengeführt werden.

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Die Unternehmensnachfolge bedarf einer Strategie
Nachfolge, Unternehmensnachfolge Kay W. Kloepping Nachfolge, Unternehmensnachfolge Kay W. Kloepping

Die Unternehmensnachfolge bedarf einer Strategie

Die Unternehmensnachfolge bedarf einer Strategie

Wenn ein Unternehmer sein Unternehmen über Jahrzehnte aufgebaut hat, ist die Unternehmensnachfolge keine Frage eines einzelnen Vertrags oder eines festgelegten Übergabedatums. Sie betrifft Verantwortung, Einfluss, wirtschaftliche Sicherheit und häufig auch den Familienfrieden. Gerade in Familienunternehmen entscheidet die Qualität der Vorbereitung darüber, ob aus einem Generationswechsel eine stabile Zukunft entsteht - oder eine Belastungsprobe für Unternehmen und Familie.

Eine tragfähige Nachfolgeplanung beginnt daher mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: Wer kann und möchte künftig führen? Welche Familienmitglieder sollen am Vermögen beteiligt bleiben? Welche Rolle soll der bisherige Inhaber behalten? Und welche Struktur schützt das Unternehmen, wenn persönliche Lebensumstände, Marktveränderungen oder Konflikte eintreten?

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Den Wegzug persönlich und steuerlich planen

Den Wegzug persönlich und steuerlich planen

Den Wegzug langfristig planen

Wer als Unternehmer oder Gesellschafter Deutschland verlässt, verändert den steuerlichen Rahmen für Unternehmensanteile, private Vermögenswerte, die Familie und die spätere Nachfolge. Einen Wohnortwechsel ins Ausland steuerlich planen heißt deshalb: die Folgen zu ordnen, bevor der neue Wohnsitz tatsächlich begründet und der alte aufgegeben wird.

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Wegzugssteuer: Planung und Vorbereitung vor dem Wegzug!

Wegzugssteuer: Planung und Vorbereitung vor dem Wegzug!

Für Gesellschafter kann die Wegzugsbesteuerung bei Umzug ins Ausland eine erhebliche Steuerbelastung auslösen - ohne dass Anteile tatsächlich verkauft wurden und ohne dass Liquidität zufließt.

Gerade bei Familienunternehmen ist das kein Randthema. Wer Anteile an einer operativen Gesellschaft, einer Holding oder einer Familiengesellschaft hält, muss den Wegzug in die Gesamtstruktur von Familie, Vermögen und Unternehmen einordnen. Eine isolierte Betrachtung des künftigen Wohnsitzes reicht nicht aus.

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Als Unternehmer Vermögen vor Haftung schützen
Familienunternehmen, Asset Protection Kay W. Kloepping Familienunternehmen, Asset Protection Kay W. Kloepping

Als Unternehmer Vermögen vor Haftung schützen

Ein erfolgreich aufgebautes Unternehmen bündelt oft mehr Risiken, als im Alltag sichtbar sind. Vermögen vor Haftung zu schützen, ist für Unternehmer deshalb keine Frage kurzfristiger Abschirmung, sondern Teil verantwortlicher Unternehmensführung.

Wer erst nach einem Streitfall, einer Liquiditätskrise oder einer drohenden Insolvenz handelt, hat regelmäßig zu wenig Gestaltungsspielraum. Ein wirksames Konzept wird in wirtschaftlich stabilen Zeiten entwickelt, sauber umgesetzt und an wesentliche Veränderungen angepasst.

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Eine Holding für Familienunternehmen?
Familienunternehmen, Holding Kay W. Kloepping Familienunternehmen, Holding Kay W. Kloepping

Eine Holding für Familienunternehmen?

Eine Holdingstruktur für Familienunternehmen aufzubauen, kann dann helfen, Unternehmertum, Vermögensbildung und Nachfolge klarer voneinander zu trennen. Sie ist jedoch kein Standardmodell und keine bloße Steuermaßnahme. Ihr Wert zeigt sich erst dann, wenn sie zur Familie, zum Geschäftsmodell und zu den langfristigen Plänen der Gesellschafter passt.

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Erbfolge bei Familienunternehmen frühzeitig regeln

Erbfolge bei Familienunternehmen frühzeitig regeln

Erbfolge bei Unternehmensbeteiligung regeln

Die Beteiligung an einem Unternehmen fällt grundsätzlich in den Nachlass. Doch die erbrechtliche Rechtsnachfolge beantwortet nicht automatisch, ob und wie ein Erbe Gesellschafter werden kann, darf oder soll. Diese Frage wird in erheblichem Maß durch den Gesellschaftsvertrag geprägt.

Ein Testament kann bestimmen, wer die Beteiligung erhalten soll. Es kann jedoch keine Satzungsregelung einer GmbH ändern und keinen Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft ersetzen. Stimmen beide Regelwerke nicht überein, entstehen häufig schwer auflösbare Spannungen.

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Externe Unternehmensnachfolge ohne Familiennachfolger
Unternehmensnachfolge, Familienunternehmen Kay W. Kloepping Unternehmensnachfolge, Familienunternehmen Kay W. Kloepping

Externe Unternehmensnachfolge ohne Familiennachfolger

Wenn die eigenen Kinder andere Lebenswege gewählt haben oder eine unternehmerische Verantwortung nicht übernehmen möchten, ist das kein Scheitern der Familie. Eine externe Unternehmensnachfolge ohne Familiennachfolger kann vielmehr die konsequente Entscheidung sein, das Lebenswerk wirtschaftlich fortzuführen, Arbeitsplätze zu sichern und zugleich das private Vermögen der Unternehmerfamilie neu zu ordnen. Entscheidend ist, die Nachfolge nicht auf die Suche nach einem Käufer zu reduzieren. Sie ist eine Gestaltungsaufgabe an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vermögensschutz und persönlichen Interessen.

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Die Unternehmensnachfolge frühzeitig planen
Familienunternehmen, Nachfolge, Nachfolgeplanung Kay W. Kloepping Familienunternehmen, Nachfolge, Nachfolgeplanung Kay W. Kloepping

Die Unternehmensnachfolge frühzeitig planen

Wer die Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen planen will, gestaltet nicht nur eine Anteilsübertragung. Es geht um die Zukunft des Betriebs, die wirtschaftliche Sicherheit der abgebenden Generation und den Familienfrieden über mehrere Jahrzehnte. Gerade im Mittelstand liegen Unternehmensführung, Eigentum und Familienvermögen häufig eng beieinander. Diese Verbindung ist eine Stärke, kann im Generationswechsel jedoch zu Spannungen führen. Tragfähige Lösungen entstehen nicht aus einer Standardstruktur, sondern aus der präzisen Einordnung dieser Interessen.

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