Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen
Photovoltaik, Gewerbesteuer Kay W. Kloepping Photovoltaik, Gewerbesteuer Kay W. Kloepping

Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen

In zunehmendem Maße werden durch Investoren Photovoltaikanlagen auf gepachteten Frei- oder Dachflächen aufgestellt. Viele dieser verpachteten Flächen stehen im steuerlichen Privateigentum. Ist auch der Eigentümer an der Energieerzeugung durch die Solaranlage beteiligt, kann dies zu ihrer Beurteilung als Betriebsvermögen führen.

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