Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen
In zunehmendem Maße werden durch Investoren Photovoltaikanlagen auf gepachteten Frei- oder Dachflächen aufgestellt. Viele dieser verpachteten Flächen stehen im steuerlichen Privateigentum. Ist auch der Eigentümer an der Energieerzeugung durch die Solaranlage beteiligt, kann dies zu ihrer Beurteilung als Betriebsvermögen führen.