Gewerbesteuerlicher Gewinn aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften
Personengesellschaften, Gewerbesteuer Kay W. Kloepping Personengesellschaften, Gewerbesteuer Kay W. Kloepping

Gewerbesteuerlicher Gewinn aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Durch zwei Urteile vom 8.5.2025 hat der BFH festgestellt, dass der § 7 Satz 2 Nr. 2 unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Holding-Personengesellschaft nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und der Unterpersonengesellschaften aufzuteilen ist. Es handele sich um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang ausschließlich auf der Ebene der Ober-Personengesellschaft.

Das Urteil betrifft ausschließlich Personengesellschaftsstrukturen. Es ist auf Kapitalgesellschaften nicht anzuwenden.

 

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Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG oder Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG
Personengesellschaften Kay W. Kloepping Personengesellschaften Kay W. Kloepping

Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG oder Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG

Die Besteuerung von Gewinnen in Personengesellschaften kann mithilfe von zwei wichtigen Regelungen optimiert werden:

§ 1a KStG: Option zur Körperschaftsbesteuerung

§ 34a EStG: Thesaurierungsbegünstigung (Begünstigung nicht entnommener Gewinne)

Beide Modelle verfolgen das Ziel, Personengesellschaften steuerlich näher an Kapitalgesellschaften heranzuführen, unterscheiden sich jedoch in Systematik und Wirkung deutlich und sind in Ihrer Umsetzung komplex.

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Aktuelles zur Thesaurierungs-begünstigung nach § 34a EStG
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Aktuelles zur Thesaurierungs-begünstigung nach § 34a EStG

Mit der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG soll die steuerliche Belastung der thesaurierten Gewinne von Personengesellschaften an eine pauschalierte Ertragsbelastung von Kapitalgesellschaften angeglichen werden. Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 erhöht sich das Thesaurierungsvolumen mit Wirkung ab dem VZ 2024 deutlich.

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