Vermögen clever weitergeben:

13 Praxistipps für die steueroptimierte Schenkung

Die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation ist ein Akt der Voraussicht. Damit Ihre Zuwendung ungeschmälert ankommt, ist eine kluge und rechtssichere Planung entscheidend. Die Schenkungsteuer kann die Freude über das Vermögen erheblich trüben, doch mit den richtigen Strategien lassen sich steuerliche Belastungen legal minimieren oder sogar gänzlich vermeiden.

Hier sind 13 bewährte Empfehlungen, wie Sie Schenkungen steuerlich optimieren und Ihr Vermögen effektiv für die Zukunft sichern.

1. Persönliche Freibeträge voll ausschöpfen

Das A und O bei der Schenkungssteuer sind die persönlichen Freibeträge. Je näher Sie mit der beschenkten Person verwandt sind, desto höher ist der Freibetrag. Das bedeutet, bis zu diesem Betrag fällt keine Schenkungssteuer an.

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €

  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 €

  • Enkelkinder: 200.000 €

  • Eltern und Großeltern (bei Schenkung): 20.000 €

  • Alle anderen Personen (z.B. nichteheliche Lebenspartner, Freunde): 20.000 €

2. Freibeträge strategisch nutzen: Die 10-Jahres-Regel

Das Fundament der steueroptimierten Schenkung liegt in der wiederholten Nutzung der gesetzlichen Freibeträge. Alle zehn Jahre können Sie erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. So können beispielsweise Eltern jedem ihrer Kinder bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.  Entscheidend ist, dass alle Erwerbe innerhalb eines Zehnjahreszeitraums zusammengerechnet werden. Beginnen Sie frühzeitig mit diesen Übertragungen, können Sie über die Jahrzehnte auch sehr umfangreiche Vermögen schrittweise und steuerfrei an die nächste Generation weitergeben.

3. Mehr als nur Freibeträge: Den Progressionseffekt abmildern


Die Schenkungsteuer wird progressiv erhoben – das bedeutet, je höher der Wert der Schenkung über dem Freibetrag liegt, desto höher ist der prozentuale Steuersatz. Eine einzelne, sehr große Schenkung kann daher schnell in eine hohe Steuerklasse rutschen. Indem Sie das Vermögen in mehreren kleineren Tranchen (unter Beachtung der 10-Jahres-Frist) verschenken, halten Sie die steuerpflichtigen Beträge in niedrigeren Progressionsstufen. So zahlen Sie absolut gesehen deutlich weniger Steuern.

4. Der Nießbrauch

Der Nießbrauch ist ein elegantes Instrument, um den Wert einer Schenkung steuerlich zu mindern. Sie übertragen das rechtliche Eigentum an einem Vermögenswert, behalten sich aber die wirtschaftliche Nutzung oder die Erträge daraus vor – zum Beispiel das Wohnrecht in einer Immobilie oder die Dividenden aus einem Wertpapierdepot. Der Wert dieses lebenslangen Nutzungsrechts wird kapitalisiert und vom Wert der Schenkung abgezogen, was die steuerliche Bemessungsgrundlage erheblich senken kann.

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 5. Bewertungsunterschiede clever einsetzen

Die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten entspricht nicht immer dem tatsächlichen Marktwert, was Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können. Immobilien werden oft nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes (BewG) angesetzt, was häufig zu einem Wert unterhalb des realen Verkehrswertes führt. Bei Aktienschenkungen wiederum sollten Sie gezielt Börsentiefs ausnutzen, da der niedrigste Tageskurs am Tag der Schenkung als Bemessungsgrundlage dient und die nachfolgende Kurserholung dann beim Beschenkten steuerfrei erfolgt.

6. Bei Wertpapieren genau hinschauen: Kurswerte vergleichen

Für die Bewertung einer Aktienschenkung ist nicht ein amtlicher Durchschnittskurs maßgeblich, sondern der niedrigste an diesem Tag an einer deutschen Börse gehandelte Kurs. Ein wenig Recherchearbeit kann sich hier direkt auszahlen. Indem Sie den niedrigsten gehandelten Kurs für die Steuererklärung dokumentieren und ansetzen, senken Sie die Bemessungsgrundlage und damit die potenzielle Steuerlast.

7. Eine Alternative zur Schenkung: Der Verkauf innerhalb der Familie

Manchmal ist der Verkauf die steuerlich intelligentere Lösung. Insbesondere bei vermieteten Immobilien kann ein Verkauf an die Kinder einen sogenannten "Step-up" bei der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA) auslösen, was deren zukünftige Einkommensteuerlast senkt. Wird der Kaufpreis dabei als Darlehen von den Eltern gestundet und anschließend aus den Mieterträgen in Raten zurückgezahlt, erhalten die Eltern steuerfreie Einnahmen, während die Kinder von höheren Abschreibungen profitieren. Diese Gestaltung erfordert eine klare vertragliche Regelung und sollte steuerlich geprüft werden.

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8. Vorsicht bei der Übernahme von Darlehen

Übernimmt der Beschenkte beispielsweise bei der Schenkung einer Immobilie ein bestehendes Darlehen, gilt diese nicht mehr als uneingeschränkte Schenkung. In Höhe des restlichen Darlehens wird die Übertragung als Kauf beurteilt. Die schenkung ist teilentgeltlich.

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9. Freibeträge verdoppeln: Die Kettenschenkung

Liegt das Vermögen hauptsächlich bei einem Elternteil, kann eine Kettenschenkung sinnvoll sein. Dabei überträgt der vermögende Elternteil einen Teil des Vermögens zunächst steuerfrei auf den Ehepartner (Freibetrag: 500.000 Euro). Dieser kann das erhaltene Vermögen anschließend unter Nutzung des eigenen Freibetrags an die Kinder weitergeben. Wichtig für die steuerliche Anerkennung ist jedoch, dass der Ehepartner frei über das Vermögen verfügen kann und es sich nicht um eine vorab festgelegte "Durchreiche" handelt. Ein angemessener zeitlicher Abstand zwischen den Schenkungen ist zur Dokumentation dieser freien Verfügungsgewalt ratsam.

10. Auch an die Enkel denken und Freibeträge mehrfach nutzen

Großeltern sollten in ihrer Planung nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch die Enkelkinder berücksichtigen. Für Schenkungen an Enkelkinder existiert ein eigener Freibetrag von 200.000 Euro pro Großelternteil. Gerade bei minderjährigen Enkeln gibt es zudem rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, um sicherzustellen, dass diese nicht direkt auf das Vermögen zugreifen können, sondern es bis zur Volljährigkeit oder einem anderen definierten Zeitpunkt professionell verwaltet wird.

11. Übernahme der Schenkungsteuer

Übernimmt der Schenker die anfallende Schenkungsteuer, gilt diese Zahlung als zusätzliche Schenkung an den Beschenkten und unterliegt ebenfalls der Schenkungsteuer. Es verhindert aber, dass der Beschenkte das Vermögen antasten muss, um seine Steuer zu zahlen. Auch erhöht die Steuerübernahme die steuerpflichtige Bereicherung, wird aber nicht mehrfach besteuert. Die Freibeträge werden auf den Gesamtwert einschließlich der übernommenen Steuer angerechnet.

12. Einkommensteuer-Vorteile durch Einkünfteübertragung

Die Übertragung von einkunftserzielendem Vermögen (z.B. vermietete Immobilien, Depots) auf Kinder kann deren Grundfreibetrag und niedrigere Einkommensteuer-Progression nutzen. Die Erträge werden so mit einem geringeren Satz oder gar nicht besteuert. Eine interessante Variante ist die Schenkung eines zeitlich begrenzten Nießbrauchs: Hierbei werden nur die Erträge für einen bestimmten Zeitraum übertragen, nicht aber die Vermögenssubstanz selbst, was eine flexible und steuerlich vorteilhafte Gestaltung ermöglicht. Zu beachten sind mögliche Auswirkungen auf die Versicherungspflicht und den Sonderausgabenabzug bei älteren Kindern.

13. Gründung eines "Familienpools"

Für größere Vermögen kann es sich lohnen, eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (GbR) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) zu gründen. Auf diese überträgt man das Vermögen und nimmt dann nach und nach Familienmitglieder als Gesellschafter auf. So verschenkst man Anteile, was oft flexibler und steuerlich vorteilhafter sein kann als die Schenkung einzelner Vermögenswerte. Auch hat der geschäftsführende Gesellschafter den Zugriff auf die Verwaltung des Vermögens.

 

Immer wichtig:

Sorgfältige Dokumentation und professionelle Beratung

Jede Schenkung muss sorgfältig und nachvollziehbar dokumentiert werden, inklusive eines Schenkungsvertrags, der Überweisungsbelege und der fristgerechten Meldung an das zuständige Finanzamt. Dies schafft Rechtssicherheit und beugt späteren Nachfragen oder steuerlichen Problemen vor. Angesichts der Komplexität und der finanziellen Tragweite ist eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt oder Steuerberater unerlässlich, um die für Ihre individuelle Situation optimale Strategie zu entwickeln.

Weiterführende Infos finden Sie auch hier:

 

Diese Empfehlungen bieten einen ersten Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten der steueroptimierten Vermögensübertragung. Für eine detaillierte, auf Ihre persönliche und familiäre Situation zugeschnittene Planung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie mich an: Kontakt