Familienstiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung
Sicherheit, Stabilität und steuerliche Vorteile für Unternehmerfamilien
Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation ist eine der größten Herausforderungen für Unternehmer. Neben der klassischen Übertragung an Kinder oder andere Erben gewinnt die Familienstiftung zunehmend an Bedeutung. Sie kann eine nachhaltige Lösung bieten, wenn es darum geht, Unternehmensanteile langfristig zu sichern, Streit unter Erben zu vermeiden und steuerliche Vorteile – insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer – zu nutzen.
Unternehmensanteile in der Familienstiftung
Eine Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung, deren Zweck in der Regel die Sicherung des Unternehmens und die Versorgung der Familie ist. Unternehmensanteile werden auf die Stiftung übertragen und gehören damit nicht mehr einzelnen Erben, sondern der Stiftung selbst.
Vorteile für Unternehmer:
Stabilität: Der Betrieb bleibt unabhängig vom Generationenwechsel in seiner Struktur erhalten.
Gestaltungsspielraum: Über die Satzung können Regeln zu Geschäftsführung, Stimmrechten und Ausschüttungen klar festgelegt werden.
Planungssicherheit: Auch bei familiären Veränderungen bleibt das Unternehmen handlungsfähig.
Praxisbeispiel:
Ein Familienunternehmer möchte sicherstellen, dass seine Kinder zwar von den Erträgen des Unternehmens profitieren, aber keine Entscheidungen treffen können, die den Bestand gefährden. Durch die Übertragung der Anteile auf eine Familienstiftung bleibt das Unternehmen unangetastet – die Kinder erhalten dennoch regelmäßige Ausschüttungen. Die Besetzung der Geschäftsführung und grundlegende strategische Entscheidungen erfolgen durch den Vorstand der Stiftung.
Steuerliche Vorteile und Erbschaftsteuer
Die Übertragung von Unternehmensanteilen in eine Familienstiftung kann bedeutende steuerliche Begünstigungen bieten – allerdings nur unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (§§ 13a, 13b ErbStG):
Begünstigtes Vermögen: Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteile und Anteile an Kapitalgesellschaften können weitgehend steuerfrei übertragen werden.
Voraussetzungen: Einhaltung von Behaltensfristen (in der Regel 5 oder 7 Jahre) sowie Lohnsummenregelungen bei größeren Unternehmen.
Nachversteuerung vermeiden: Da die Stiftung keine spontanen Verkäufe von Anteilen kennt, bleiben die steuerlichen Vorteile langfristig gesichert.
Auch bei großen Vermögen ist die Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung für Großerwerbe möglich.
Das liquide Vermögen kann auf die Familienmitglieder vererbt werden ohne die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen zu beeintrachtigen.
Streitvermeidung in der Familie
Gerade in Unternehmerfamilien können im Erbfall Interessenkonflikte den Bestand des Unternehmens gefährden:
Manche Erben möchten mitarbeiten, andere nur Erträge erhalten.
Familiäre Spannungen können strategische Entscheidungen blockieren.
Die Familienstiftung schafft hier Neutralität:
Entscheidungen beruhen auf den Regelungen der Stiftungssatzung, nicht auf Emotionen.
Klare Kriterien bestimmen Ausschüttungen und Mitspracherechte.
Die Unternehmensstrategie bleibt unabhängig von kurzfristigen familiären Interessen.
Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten
Die Familienstiftung wird oft als „starres“ Konstrukt empfunden – tatsächlich bietet sie erhebliche Gestaltungsoptionen:
Flexible Satzung: Auszahlungspolitik, Nachbesetzung von Organen und Mitwirken von Familienmitgliedern können individuell geregelt werden.
Mitwirkung über Beirat/Kuratorium: Die Familie bleibt in die Governance eingebunden.
Anpassungsoptionen: Änderungen sind im Rahmen des Stiftungsrechts möglich, wenn wirtschaftliche oder familiäre Entwicklungen es erfordern.
Familienstiftung im Ausland
Eine Familienstiftung kann auch im Ausland nach lokalem Recht errichtet werden. Gerne genutzte Jurisdiktionen sind Österreich oder Liechtenstein.
Die ausländischen Familienstiftung (auch Privatstiftung) unterliegt dem Landesrecht und muss auch aus dem Ausland heraus verwaltet werden.
Viele ausländische Rechtssysteme sehen vor, dass Begünstigte der Stiftung nicht im Vorstand der Stiftung sein dürfen.
Die ausländische Familienstiftung unterliegt nicht der Erbersatzsteuer
Die Ausgestaltung und die Verwaltung der Stiftung unterliegt hohen Anforderungen, um in Deutschland steuerlich anerkannt zu werden
Fazit: Familienstiftung als strategisches Nachfolgeinstrument
Die Familienstiftung eignet sich besonders für Unternehmer, die:
ihr Unternehmen generationenübergreifend sichern wollen,
steuerliche Vorteile nutzen möchten,
familiäre Streitigkeiten vermeiden wollen,
eine klare Governance-Struktur schaffen möchten.
Wichtig: Eine Familienstiftung ist kein Standardmodell. Sie entfaltet ihre volle Wirkung nur bei frühzeitiger Planung und einer auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Satzung.
Mein Tipp für Unternehmer: Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob eine Familienstiftung die passende Nachfolgelösung für Ihr Unternehmen ist. Gerne unterstütze ich Sie bei Analyse, Konzeption und Umsetzung.
FAQ zur Familienstiftung
1. Ist eine Familienstiftung steuerlich immer vorteilhaft?
Nein – steuerliche Begünstigungen hängen von Unternehmensgröße, Behaltensfristen und Einhaltung der Lohnsummenregelung ab. Ohne Fachkonzept können Vorteile verloren gehen.
2. Können meine Kinder weiterhin mitbestimmen?
Ja – über Beiräte oder Kuratorien können Kinder aktiv eingebunden werden. Die Stiftung selbst bleibt jedoch Trägerin der Anteile.
3. Ist die Familienstiftung für jedes Vermögen geeignet?
In erster Linie für Betriebsvermögen und größere Familienvermögen, bei reinen Geldanlagen gibt es oft bessere Alternativen.
4. Wie flexibel ist die Stiftung bei Änderungen in der Familie?
Anpassungen der Satzung sind grundsätzlich möglich, allerdings nur innerhalb der rechtlichen Vorgaben. Ein durchdachtes Stiftungsdesign von Anfang an ist daher entscheidend.