FAQ

für Familienunternehmen, Gesellschafter und Privatpersonen

Nachfolge & Testament

Frage: Worauf sollte bei der Nachfolgeplanung in Familienunternehmen besonders geachtet werden?

Antwort: Eine nachhaltige Nachfolgeplanung berücksichtigt neben den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben stets die familiären Interessen und steuerlichen Folgen. Individuelle Lösungen wie Familienverfassungen oder Testamentsgestaltungen bieten Schutz vor Konflikten im Generationenwechsel und optimieren steuerliche Belastungen.

Frage: Was ist eine Teilungsanordnung im Testament und welchen Vorteil bietet sie?

Antwort: Über Teilungsanordnungen kann der Erblasser bestimmen, wie der Nachlass unter den Erben verteilt wird. Das ermöglicht eine steueroptimierte und gerechte Vermögensübertragung, gerade bei Unternehmensanteilen oder Immobilien.

Frage: Ist für Ehepartner ein Berliner Testament anzuraten?

Antwort: In der Regel wünschen die Ehepartner eine gegenseitige Absicherung. Das Berliner Testament, bei dem die Ehepartner sich gegenseitig als alleinigte Erben einsetzen führt aber häufig zu einer Überversorgung und auch einer doppelten Erbschaftsteuer durch zwei Erbgänge. Dennoch bietet sich ein solches gemeinschaftliches Testament an, wenn es beispielsweise mit Vermächtnisregelungen kombiniert wird.

Lesen Sie dazu auch folgenden Beitrag. Supervermöchtnis als Instrument der Nachfolgegestaltung

Frage: Reicht ein deutsches Testament, wenn ich auch Vermögen im Ausland habe?

Antwort: Grundsätzlich ja, aber!. EinTestament solte immer eine Formulierung über die Wahl des anzuwendenden Rechts enthalten, im Zweifel des deutschen Rechts. Bei einem Wohnsitz im Ausland könnte sonst das ausländische Recht zur Anwendung kommen. Darüber hinaus empfiehlt sich immer eine vorherige Prüfung und Beratung , wenn Sie beispielsweise Immobilien im Ausland haben und sei es ein Ferienhaus. Viele Länder insbesondere im romanischen Rechtsraum erkennen ein gemeinschaftliches Ehegattentestament nicht an..

Schenkungen

Frage: Gibt es den Freibetrag bei Schenkungen immer wieder?

Antwort: Überschreitet eine Zuwendung den Rahmen eines Gelegenheitsgeschenks, gilt sie als Schenkung und ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gewährt der Staat großzügige persönliche Freibeträge, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können. Dies sind z.B.:

  • Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro

  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro

  • Enkelkinder: 200.000 Euro

  • Eltern und Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 Euro

  • Alle anderen Personen (inkl. Geschwister, Nichten/Neffen): 20.000 Euro

Wichtig: Alle Schenkungen von derselben Person an dieselbe Person werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Übersteigt die Summe den Freibetrag, wird auf den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer fällig.

Frage: Muss ich eine Schenkung beim Finanzamt anzeigen?

Antwort: Nach § 30 ErbStG ist jede Schenkung innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer zu melden. Wird eine Schenkung notariell beurkundet, übernimmt der Notar diese Mitteilung. In anderen Fällen obliegt dies den beteiligten selbst. Dazu reicht eine einfache formlose Mitteilung, in der die Beteiligten den Gegenstand und Zeitpunkt der Schenkung mitteilen. Das Finnazamt wird dann prüfen, ob es die Abgabe einer Steuererklärung anfordert. Das Unterlassen der Anzeige kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Nicht medepflichtig sind nicht steuerpflichtige anlassbezogene Gelegenheitsgeschenke.

Frage: Wann verjährt eine nicht erklärte Schenkung?

Antwort: Grundsätzlich gilt für alle Schenkungen eine reguläre 4 jährige Verjährungsfrist. Allerdings ist eine Besonderheit zu beachten. Diese Frist beginnt erst mit Kenntnis des Finanzamtes zu laufen. Wird die Schenkung nicht angezeigt, so beginnt die Frist frühestens mit dem Tod des Schenkers zu laufen. Dadurch können faktisch nicht erklärte Schenkungen auch nach vielen Jahren noch zu einer Steuerfestsetzung führen.

 

Gesellschaftsrecht & Unternehmensstruktur

Frage: Welche Rechtsform ist für ein Familienunternehmen zu empfehlen?

Antwort: Die Wahl der Rechtsform hängt von Haftung, Steuerbelastung, Nachfolgeplanung und Mitbestimmungsregeln ab. Häufig bieten sich Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder Holdingstrukturen an, um Flexibilität, Schutz und steuerliche Vorteile optimal zu verbinden. Es gibt keine generelle Empfehlung, die für alle Fälle gilt.

Frage: Wann ist eine Holdingstruktur für Familienvermögen empfehlenswert?

Antwort: Eine Holdingstruktur erleichtert die Trennung von operativer und vermögensverwaltender Ebene, bietet steuerliche Gestaltungschancen und schützt das Vermögen vor Haftungsrisiken. Sie ist insbesondere bei größerem Vermögen sowie internationaler Ausrichtung sinnvoll.

 

Stiftungen & Family Office

Frage: Welche Vorteile bietet eine Familienstiftung im Vergleich zur Familiengesellschaft?

Antwort: Die Familienstiftung bietet dauerhafte Bindung des Vermögens, unabhängig von Einzelpersonen, vereinfacht die Nachfolgeregelung und kann im Erbschaftsteuerrecht vorteilhaft sein. Der Verwaltungsaufwand ist häufig geringer als bei einer GmbH, bei vergleichbarer Sicherheit für die Familie.

Mehr zum Thema deutsche und auslädische Familienstiftung finden Sie hier:

Frage: Warum ist eine klare Governance-Struktur für eine Stiftung entscheidend?

Antwort: Eine Stiftung lebt im Grundsatz ewig. Auch wenn der Stifter schon lange verstorben ist, soll sie arbeitsfähig sein und den Stiffterwillen effektiv umsetzen. Um die Ziele dauerhaft zu sichern und flexibel auf rechtliche oder wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren, ist eine klare Governance-Struktur im Stiftungsrecht essenziell. Sie regelt etwa die Nachfolge in den Stiftungsorganen verbindlich, aber auch welche Leitlinien gelten und in welchen Fällen die Stiftungssatzung angepasst werden kann.

Frage: Was ist ein Family-Office?

Antwort: Ein Family Office übernimmt die Verwaltung des Vermögens und der finanziellen Angelegenheiten einer wohlhabenden Familie kümmert. Es bietet umfassende Dienstleistungen wie Investitionsmanagement, Steuerberatung, Nachfolgeplanung und oft auch persönliche Angelegenheiten, um den Reichtum und die Interessen der Familie langfristig zu sichern und zu verwalten.

Ein Single-Family-Office (SFO) betreut ausschließlici eine Familie. Durch ein Multi Family Office (MFO) werden die Diennstleistungen m mehreren Familien zur Vefügung gestellt.

Frage: Wann lohnt sich ein Family-Office?

Antwort: Ein eigenes Family Office lohnt sich bei komplexen, diversifizierten Vermögensstrukturen, da es maßgeschneiderte Lösungen für Vermögensverwaltung, Steuerplanung und Nachfolge bietet. Es ermöglicht langfristige, nachhaltige Strategien zur Vermögenssicherung und zum -wachstum durch professionelle Investitionsplanung und Risikomanagement. Zudem unterstützt es die generationsübergreifende Planung und sichert so den Erhalt des Vermögens für zukünftige Generationen.

Allerdings muss das Vermögen ausreichend groß sein, das sich die damit verbundenen Kosten eigener Mitarbeiter rechnen. Dies kann ein Argument sein, auf ein MFO zurückzugreifen.

 

Vermögensstrukturierung & Asset Protection

Frage: Wie lässt sich das Privatvermögen vor betrieblichen Risiken schützen?

Antwort: Strukturen wie vermögensverwaltende Familiengesellschaften oder gezielte Eheverträge verringern die Durchgriffsmöglichkeiten durch Gläubiger. Eine vorausschauende Gestaltung hilft, Haftungs- und Liquiditätsrisiken für Unternehmerfamilien zu minimieren.

Frage: Welche steuerlichen Vorteile bietet die Übertragung von Vermögen auf Kinder?

Antwort: Frühzeitige und stufenweise Schenkung oder Vermögensübertragung auf Kinder nutzt steuerliche Freibeträge optimal und reduziert die spätere Erbschaftsteuerbelastung. Individuelle steuerliche und rechtliche Beratung sorgt hier für rechtssichere Lösungen.

 

Beirat im Familienunternehmen

Frage: Welche Aufgaben übernimmt ein Beirat im Familienunternehmen?

Antwort: Der Beirat berät die Geschäftsführung bei strategischen und unternehmerischen Entscheidungen, überwacht wichtige Prozesse und unterstützt die Gesellschafter – insbesondere bei Nachfolge, Konflikten und Veränderungen im Unternehmen, insbesondere aber auch bei dessen strategischer Ausrichtung. Er kann zudem bei operativen und Krisensituationen als neutrale Instanz auftreten.

Frage: Ist ein Beirat im Familienunternehmen gesetzlich vorgeschrieben?

Antwort: Die Einrichtung eines Beirats ist freiwillig und unterliegt keiner gesetzlichen Pflicht. Familienunternehmen regeln Aufgaben, Kompetenzen und Besetzung individuell in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag. Ein Beirat schafft jedoch nachweislich Mehrwert durch Beratung und Kontrolle.

Frage: Wie setzt sich der Beirat im Familienunternehmen zusammen?

Antwort: Ein Beirat kann sowohl aus Familienmitgliedern als auch aus externen Experten bestehen. Die Anzahl und Qualifikation der Mitglieder richtet sich nach den Bedürfnissen des Unternehmens – typischerweise sind es drei bis fünf Personen mit betriebswirtschaftlicher, rechtlicher oder spezifisch branchenspezifischer Kompetenz. Die Besetzung des Beirats kann sich im Zeitverlauf ändern, angepasst an die Herausforderungen des Unternehmens.

Frage: Welche Vorteile bringt ein Beirat für die Unternehmensnachfolge?

Antwort: Der Beirat moderiert den Generationenwechsel, fördert Transparenz bei der Gestaltung der Nachfolge und kann als neutraler Vermittler zwischen abgebender und aufnehmender Generation fungieren. Er hilft, familieninterne Konflikte zu vermeiden und sichert kontinuierliche Unternehmensentwicklung auch in Übergangsphasen.

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