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Der BEine nachhaltige Nachfolgeplanung berücksichtigt neben den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben stets die familiären Interessen und steuerlichen Folgen. Individuelle Lösungen wie Familienverfassungen oder Testamentsgestaltungen bieten Schutz vor Konflikten im Generationenwechsel und optimieren steuerliche Belastungen.eschreibungstext erscheint hier
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In der Regel wünschen die Ehepartner eine gegenseitige Absicherung. Das Berliner Testament, bei dem die Ehepartner sich gegenseitig als alleinigte Erben einsetzen, führt häufig zu einer Überversorgung und auch einer doppelten Erbschaftsteuer durch zwei Erbgänge. Dennoch bietet sich ein solches gemeinschaftliches Testament auf Gegenseitigkeit an, wenn es beispielsweise mit Vermächtnisregelungen kombiniert wird.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag. Supervermächtnis als Instrument der NachfolgegestaltungDer Beschreibungstext erscheint hier
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Grundsätzlich ja, aber: Ein Testament sollte immer eine Formulierung über die Wahl des anzuwendenden Rechts enthalten, im Zweifel des deutschen Rechts. Bei einem Wohnsitz im Ausland könnte sonst das ausländische Recht zur Anwendung kommen. Darüber hinaus empfiehlt sich immer eine vorherige Prüfung und Beratung , wenn Sie beispielsweise Immobilien im Ausland haben und sei es ein Ferienhaus. Viele Länder insbesondere im romanischen Rechtsraum erkennen ein gemeinschaftliches Ehegattentestament nicht an.
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Überschreitet eine Zuwendung den Rahmen eines Gelegenheitsgeschenks, gilt sie als Schenkung und ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gewährt der Staat großzügige persönliche Freibeträge, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können. Dies sind z.B.:
Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro
Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
Enkelkinder: 200.000 Euro
Eltern und Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 Euro
Alle anderen Personen (inkl. Geschwister, Nichten/Neffen): 20.000 Euro
Alle Schenkungen von derselben Person an dieselbe Person werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Übersteigt die Summe den Freibetrag, wird auf den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer fällig.
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Nach § 30 ErbStG ist jede Schenkung innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer zu melden. Wird eine Schenkung notariell beurkundet, übernimmt der Notar diese Mitteilung. In anderen Fällen obliegt dies den Beteiligten selbst. Dazu reicht eine einfache formlose Mitteilung, in der die Beteiligten den Gegenstand und Zeitpunkt der Schenkung mitteilen. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob es die Abgabe einer Steuererklärung anfordert. Das Unterlassen der Anzeige kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Nicht medepflichtig sind nicht steuerpflichtige anlassbezogene Gelegenheitsgeschenke.
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Grundsätzlich gilt für alle Schenkungen eine reguläre 4-jährige Verjährungsfrist. Allerdings ist eine Besonderheit zu beachten. Diese Frist beginnt erst mit Kenntnis des Finanzamtes zu laufen. Wird die Schenkung nicht angezeigt, so beginnt die Frist frühestens mit dem Tod des Schenkers zu laufen. Dadurch können faktisch nicht erklärte Schenkungen auch nach vielen Jahren noch zu einer Steuerfestsetzung führen.
Gibt es konkrete Tipps für steueroptimierte Schenkungen
Es gibt keine Strategien, die in jedem Fall immer passend sind. Dennoch gibt es in der Praxis bewährte Strategien, deren Anwendbarkeit man für sich prüfen kann.
Hier finden Sie bewährte Praxistipps für eine steueroptimierte Schenkung.
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Die Wahl der Rechtsform hängt von Haftung, Steuerbelastung, Nachfolgeplanung und Mitbestimmungsregeln ab. Häufig bieten sich Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder Holdingstrukturen an, um Flexibilität, Schutz und steuerliche Vorteile optimal zu verbinden.
Es gibt keine generelle Empfehlung, die für alle Fälle gilt. Maßgebend sind die persönlichen Ziele, die Branche und die spezifischen Unternehmensrisiken.
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Eine Holdingstruktur erleichtert die Trennung von operativer und vermögensverwaltender Ebene, bietet steuerliche Gestaltungschancen und schützt das Vermögen vor Haftungsrisiken. Sie ist insbesondere bei größerem Vermögen sowie internationaler Ausrichtung sinnvoll.
Sie sind interessiert? Weiteres lesen Sie in meinem Blog.
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Die Familienstiftung bietet dauerhafte Bindung des Vermögens, unabhängig von Einzelpersonen, vereinfacht die Nachfolgeregelung und kann im Erbschaftsteuerrecht vorteilhaft sein. Der Verwaltungsaufwand ist häufig geringer als bei einer GmbH, bei vergleichbarer Sicherheit für die Familie.
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Eine Stiftung lebt im Grundsatz ewig. Auch wenn der Stifter schon lange verstorben ist, soll sie arbeitsfähig sein und den Stiffterwillen effektiv umsetzen. Um die Ziele dauerhaft zu sichern und flexibel auf rechtliche oder wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren, ist eine klare Governance-Struktur im Stiftungsrecht essenziell. Sie regelt etwa die Nachfolge in den Stiftungsorganen verbindlich, aber auch welche Leitlinien gelten und in welchen Fällen die Stiftungssatzung angepasst werden kann.
Mehr zum Thema deutsche und ausländische Familienstiftung finden Sie in weiteren FAQ sowie in meinem Blog
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Ein Family Office übernimmt die Verwaltung des Vermögens und der finanziellen Angelegenheiten einer wohlhabenden Familie. Es bietet umfassende Dienstleistungen wie Investitionsmanagement, Steuerberatung, Nachfolgeplanung und oft auch persönliche Angelegenheiten, um den Reichtum und die Interessen der Familie langfristig zu sichern und zu verwalten.
Ein Single-Family-Office (SFO) betreut ausschließlich eine Familie. Durch ein Multi Family Office (MFO) werden die Dienstleistungen mehreren Familien zur Verfügung gestellt.
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Ein eigenes Family Office lohnt sich bei komplexen, diversifizierten Vermögensstrukturen, da es maßgeschneiderte Lösungen für Vermögensverwaltung, Steuerplanung und Nachfolge bietet. Es ermöglicht langfristige, nachhaltige Strategien zur Vermögenssicherung und zum -wachstum durch professionelle Investitionsplanung und Risikomanagement. Zudem unterstützt es die generationsübergreifende Planung und sichert so den Erhalt des Vermögens für zukünftige Generationen.
Allerdings muss das Vermögen ausreichend groß sein, so dass sich die damit verbundenen Kosten eigener Mitarbeiter rechnen. Dies kann ein Argument sein, auf ein MFO zurückzugreifen.
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Strukturen wie vermögensverwaltende Familiengesellschaften oder gezielte Eheverträge verringern die Durchgriffsmöglichkeiten durch Gläubiger. Eine vorausschauende Gestaltung hilft, Haftungs- und Liquiditätsrisiken für Unternehmerfamilien zu minimieren.
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In einer Mutter-Tochter- Holdingstruktur lässt sich betriebliches Vermögen separieren. Im Haftungsrisiko ist im Wesentlichen die operativ tätige Gesellschaft mit ihren Beziehungen zu Kunden und Lieferanten. Das Vermögen ist im Eigentum der nicht operativ tätigen Holding
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Durch die Betriebsaufspaltung wird es steuerlich nicht einfacher. Sie erlaubt aber die Trennung von Vermögen und operativem Haftungsrisiko.
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Der Beirat berät die Geschäftsführung bei strategischen und unternehmerischen Entscheidungen, überwacht wichtige Prozesse und unterstützt die Gesellschafter – insbesondere bei Nachfolge, Konflikten und Veränderungen im Unternehmen, insbesondere aber auch bei dessen strategischer Ausrichtung. Er kann zudem bei operativen und Krisensituationen als neutrale Instanz auftreten.
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Die Einrichtung eines Beirats ist freiwillig und unterliegt keiner gesetzlichen Pflicht. Familienunternehmen regeln Aufgaben, Kompetenzen und Besetzung individuell in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag. Ein Beirat schafft jedoch nachweislich Mehrwert durch Beratung und Kontrolle.
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Ein Beirat kann sowohl aus Familienmitgliedern als auch aus externen Experten bestehen. Die Anzahl und Qualifikation der Mitglieder richtet sich nach den Bedürfnissen des Unternehmens – typischerweise sind es drei bis fünf Personen mit betriebswirtschaftlicher, rechtlicher oder spezifisch branchenspezifischer Kompetenz. Die Besetzung des Beirats kann sich im Zeitverlauf ändern, angepasst an die Herausforderungen des Unternehmens.
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Der Beirat moderiert den Generationenwechsel, fördert Transparenz bei der Gestaltung der Nachfolge und kann als neutraler Vermittler zwischen abgebender und aufnehmender Generation fungieren. Er hilft, familieninterne Konflikte zu vermeiden und sichert kontinuierliche Unternehmensentwicklung auch in Übergangsphasen.
Lesen Sie weitere Fragen und Antworten sowie auch in meinem Blog.