Kay W. Klöpping - Rechtsanwalt und Steuerberater
Vermögensstrukturierung - Asset Protection
Neben der betrieblichen ist auch die private Vermögenssphäre gleich bedeutsam. Es gilt langfristig Strukturen und Strategien aufzubauen, die gegen Haftungs- und Liquiditätsrisiken aus der betrieblichen Sphäre, aber auch gegenüber Familienmitgliedern und Dritten absichern („Asset Protection“).
Dazu gehören etwa passende ehevertragliche Regelungen – besonders auch im internationalen Kontext – und der Abbau von persönlichen Verpflichtungen für betriebliche Risiken, z.B. durch eine geeignete gesellschaftsrechtliche Struktur.
Im Bereich des Ehe- und Familienrechts sowie der Vermögensübertragung auf Kinder bieten sich daneben aber auch viele Gestaltungen mit steuerlich vorteilhaften Aspekten. Gerade auch Immobilien stehen dabei immer wieder im Fokus.
Ich berate seit langen Jahren zur gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Strukturierung bei Familienunternehmen und bei größeren privaten Vermögen sowie zur Einrichtung von Family Offices und Stiftungen.
Holding oder Direktbeteiligung vergleichen: Welche Struktur schützt Vermögen, schafft Spielraum und sichert die Unternehmensnachfolge langfristig ab?
Der Wunsch, die Besteuerung stiller Reserven zu vermeiden, stellt sich, wenn ein Unternehmensbereich verkauft, eine Immobilie aus dem Betrieb herausgelöst, ein Kind als Nachfolger eingebunden oder eine Gesellschaftsstruktur neu geordnet werden soll. Dann können Werte steuerlich sichtbar werden, die über Jahrzehnte im Unternehmen entstanden sind - mit erheblichen Folgen für Liquidität, Familie und unternehmerische Handlungsfreiheit.
Stille Reserven lassen sich nicht einfach „wegstrukturieren“. Entscheidend ist vielmehr, ob der Vorgang als steuerliche Realisation gilt und ob rechtzeitig eine passende Nachfolge-, Umwandlungs- oder Reinvestitionsstruktur geschaffen wurde. Häufig geht es dabei nicht um ein endgültiges Entfallen der Steuer, sondern um eine rechtssichere Verschiebung des Besteuerungszeitpunkts oder um die Übertragung zu Buchwerten.
Wenn sich innerhalb eines Familienunternehmens zwei Geschäftslogiken zunehmend auseinanderentwickeln, wird die bestehende Gesellschaftsstruktur schnell zur Belastung: Das operative Kerngeschäft benötigt Investitionen, während Immobilien, Beteiligungen oder ein neuer Geschäftsbereich anderen Risiken und Zeithorizonten folgen. Einen Unternehmensteil steuerneutral ausgliedern zu können, ist dann häufig ein entscheidender Baustein der strategischen Neuordnung. Es ist jedoch kein bloßer Registervorgang, sondern eine Weichenstellung für Haftung, Finanzierung, Nachfolge und die künftige Verteilung von Einfluss in der Unternehmerfamilie.
Steuerneutral bedeutet dabei nicht steuerfrei. Gemeint ist regelmäßig, dass die stillen Reserven des übertragenen Vermögens im Zeitpunkt der Umstrukturierung nicht aufgedeckt und damit nicht sofort besteuert werden. Die steuerliche Belastung wird fortgeführt. Ob dies gelingt, entscheidet sich an rechtlichen Details, und daran, ob die Struktur wirtschaftlich und familiär tatsächlich trägt.
Wenn Unternehmer einen Beirat im Familienunternehmen einrichten, geht es selten nur um zusätzliches Fachwissen. Ein gut konzipierter Beirat kann Orientierung geben, Entscheidungen versachlichen und den Übergang in die nächste Generation absichern. Er kann jedoch auch neue Konflikte auslösen, wenn seine Rolle unklar bleibt oder seine Mitglieder nicht zur Unternehmerfamilie passen.
Gerade im Mittelstand ist der Beirat deshalb ein Element der Governance.
Der Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG oder umgekehrt wird häufig aus einem nachvollziehbaren unternehmerischen Anlass erwogen: Die nächste Generation soll schrittweise Verantwortung übernehmen, eine Holdingstruktur soll etabliert werden oder die Gesellschafter möchten Gewinnentnahmen und Vermögensverwaltung anders ordnen. Die steuerlichen Folgen eines Formwechsels der GmbH entscheiden dabei mit darüber, ob aus einer strategisch sinnvollen Neuordnung eine vermeidbare Steuerbelastung entsteht. Maßgeblich ist nicht allein die neue Rechtsform, sondern das Zusammenspiel aus Unternehmensvermögen, Gesellschafterkreis, früheren Gestaltungen und den langfristigen Zielen der Unternehmerfamilie.
Den Wegzug langfristig planen
Wer als Unternehmer oder Gesellschafter Deutschland verlässt, verändert den steuerlichen Rahmen für Unternehmensanteile, private Vermögenswerte, die Familie und die spätere Nachfolge. Einen Wohnortwechsel ins Ausland steuerlich planen heißt deshalb: die Folgen zu ordnen, bevor der neue Wohnsitz tatsächlich begründet und der alte aufgegeben wird.
Für Gesellschafter kann die Wegzugsbesteuerung bei Umzug ins Ausland eine erhebliche Steuerbelastung auslösen - ohne dass Anteile tatsächlich verkauft wurden und ohne dass Liquidität zufließt.
Gerade bei Familienunternehmen ist das kein Randthema. Wer Anteile an einer operativen Gesellschaft, einer Holding oder einer Familiengesellschaft hält, muss den Wegzug in die Gesamtstruktur von Familie, Vermögen und Unternehmen einordnen. Eine isolierte Betrachtung des künftigen Wohnsitzes reicht nicht aus.
Ein erfolgreich aufgebautes Unternehmen bündelt oft mehr Risiken, als im Alltag sichtbar sind. Vermögen vor Haftung zu schützen, ist für Unternehmer deshalb keine Frage kurzfristiger Abschirmung, sondern Teil verantwortlicher Unternehmensführung.
Wer erst nach einem Streitfall, einer Liquiditätskrise oder einer drohenden Insolvenz handelt, hat regelmäßig zu wenig Gestaltungsspielraum. Ein wirksames Konzept wird in wirtschaftlich stabilen Zeiten entwickelt, sauber umgesetzt und an wesentliche Veränderungen angepasst.
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist eine der größten steuerlichen Hürden für GmbH-Gesellschafter, die Deutschland dauerhaft verlassen möchten. Der deutsche Fiskus besteuert die bis zum Wegzug entstandenen stillen Reserven in den Gesellschaftsanteilen nach § 17 EStG so, als ob diese verkauft worden wären.
Eine Holding hält Anteile an anderen Unternehmen und steuert deren Entwicklung. Häufig kursieren dabei Halbwahrheiten – von „zu klein für eine Holding“ bis zur Pauschalaussage „eine Holding ist ein Steuersparmodell“. Um nachhaltige unternehmerische Entscheidungen zu treffen, braucht es jedoch Klarheit.