Externe Unternehmensnachfolge ohne Familiennachfolger
Wenn die eigenen Kinder andere Lebenswege gewählt haben oder eine unternehmerische Verantwortung nicht übernehmen möchten, ist das kein Scheitern der Familie. Eine externe Unternehmensnachfolge ohne Familiennachfolger kann vielmehr die konsequente Entscheidung sein, das Lebenswerk wirtschaftlich fortzuführen, Arbeitsplätze zu sichern und zugleich das private Vermögen der Unternehmerfamilie neu zu ordnen. Entscheidend ist, die Nachfolge nicht auf die Suche nach einem Käufer zu reduzieren. Sie ist eine Gestaltungsaufgabe an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vermögensschutz und persönlichen Interessen.
Die Unternehmensnachfolge frühzeitig planen
Wer die Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen planen will, gestaltet nicht nur eine Anteilsübertragung. Es geht um die Zukunft des Betriebs, die wirtschaftliche Sicherheit der abgebenden Generation und den Familienfrieden über mehrere Jahrzehnte. Gerade im Mittelstand liegen Unternehmensführung, Eigentum und Familienvermögen häufig eng beieinander. Diese Verbindung ist eine Stärke, kann im Generationswechsel jedoch zu Spannungen führen. Tragfähige Lösungen entstehen nicht aus einer Standardstruktur, sondern aus der präzisen Einordnung dieser Interessen.
Betriebsaufspaltung: Die unterschätzte Steuerfalle
Wie eine unerkannte Betriebsaufspaltung Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommen kann – und was Sie dagegen tun können.
Mit einer scheinbar harmlosen Konstruktion haben Sie möglicherweise eine Betriebsaufspaltung begründet – ein steuerrechtliches Konstrukt, das erhebliche Konsequenzen haben kann, die oft jahrelang unbemerkt bleiben. Besonders kritisch wird es, wenn diese Betriebsaufspaltung unerkannt endet, etwa durch den Verkauf des Unternehmens, die Beendigung des Mietverhältnisses oder im Erbfall.
Besteuerung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland
Besteuerung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland Die unentgeltliche Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie durch den Gesellschafter einer spanischen S.L. wird in Deutschland als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) besteuert. Diese langjährige BFH-Rechtsprechung hat das gilt nach dem Urteil des FG Düsseldorf mit Urteil vom 5.9.2025 (10 K 2604/20 E) bestätigt.
Kauf einer Immobilie auf Mallorca
Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca durch einen deutschen Käufer bedingt steuerliche und rechtliche Besonderheiten. Vor einer Investition sollten die Eigentumsstruktur und die Finanzierung genau gewählt werden. Mit frühzeitiger Weichenstellung lassen sich hohe Kosten und spätere Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden zuverlässig vermeiden.
Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen
In zunehmendem Maße werden durch Investoren Photovoltaikanlagen auf gepachteten Frei- oder Dachflächen aufgestellt. Viele dieser verpachteten Flächen stehen im steuerlichen Privateigentum. Ist auch der Eigentümer an der Energieerzeugung durch die Solaranlage beteiligt, kann dies zu ihrer Beurteilung als Betriebsvermögen führen.
Wegzugsbesteuerung für GmbH-Gesellschafter: Steuerfallen beim Umzug ins Ausland vermeiden
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist eine der größten steuerlichen Hürden für GmbH-Gesellschafter, die Deutschland dauerhaft verlassen möchten. Der deutsche Fiskus besteuert die bis zum Wegzug entstandenen stillen Reserven in den Gesellschaftsanteilen nach § 17 EStG so, als ob diese verkauft worden wären.
Für wen lohnt eine Holding?
Eine Holding hält Anteile an anderen Unternehmen und steuert deren Entwicklung. Häufig kursieren dabei Halbwahrheiten – von „zu klein für eine Holding“ bis zur Pauschalaussage „eine Holding ist ein Steuersparmodell“. Um nachhaltige unternehmerische Entscheidungen zu treffen, braucht es jedoch Klarheit.
Ein starker Beirat braucht Rückgrat – nicht Nähe zur Familie
Lieferengpässe, Fachkräftemangel, Digitalisierung, geopolitische Risiken – Familienunternehmen stehen heute vor einer Fülle gleichzeitiger Herausforderungen. Umso wichtiger ist ein Beirat, der nicht bloß mitläuft, sondern mitdenkt – und auch gegenhält, wenn es nötig ist. Er stellt unbequeme Fragen, hinterfragt Routinen, denkt unternehmerisch – aber unabhängig.
Gewerbesteuer aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften
Durch zwei Urteile vom 8.5.2025 hat der BFH festgestellt, dass der § 7 Satz 2 Nr. 2 unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Holding-Personengesellschaft nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und der Unterpersonengesellschaften aufzuteilen ist. Es handele sich um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang ausschließlich auf der Ebene der Ober-Personengesellschaft.
Das Urteil betrifft ausschließlich Personengesellschaftsstrukturen. Es ist auf Kapitalgesellschaften nicht anzuwenden.
Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG oder Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG
Die Besteuerung von Gewinnen in Personengesellschaften kann mithilfe von zwei wichtigen Regelungen optimiert werden:
§ 1a KStG: Option zur Körperschaftsbesteuerung
§ 34a EStG: Thesaurierungsbegünstigung (Begünstigung nicht entnommener Gewinne)
Beide Modelle verfolgen das Ziel, Personengesellschaften steuerlich näher an Kapitalgesellschaften heranzuführen, unterscheiden sich jedoch in Systematik und Wirkung deutlich und sind in Ihrer Umsetzung komplex.
Der Beirat im Familienunternehmen
Ein freiwilliger Beirat in einem Familienunternehmen bietet viele Vorteile. Er kann bei richtiger Besetzung und Aufgabendefinition nicht nur Kontrollorgan, sondern strategischer Coach der Geschäftsführung sein. Damit kann er viel zur strategischen Entwicklung des Unternehmens beitragen.
Aktuelles zur Thesaurierungs-begünstigung nach § 34a EStG
Mit der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG soll die steuerliche Belastung der thesaurierten Gewinne von Personengesellschaften an eine pauschalierte Ertragsbelastung von Kapitalgesellschaften angeglichen werden. Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 erhöht sich das Thesaurierungsvolumen mit Wirkung ab 2024 deutlich.