Das Genossenschaftsmodell bei Schenkungen: Gestaltungsidee mit erheblichen Risiken
Die eingetragene Genossenschaft wird in der Nachfolge- und Vermögensplanung zunehmend als Alternative zu klassischen Familiengesellschaften diskutiert. Im Mittelpunkt steht dabei häufig folgende Überlegung: Ein Unternehmer überführt seine Beteiligung an einer operativen GmbH in eine eingetragene Genossenschaft (eG) oder wandelt die GmbH formwechselnd in eine eG um. Anschließend sollen Genossenschaftsanteile schrittweise auf Familienangehörige übertragen werden.
Familienverein als Gestaltungsmodell: Chancen, Grenzen und erhebliche Steuerrisiken
Der Familienverein wird bisweilen als Alternative zur Familiengesellschaft, zur Genossenschaft oder zur Familienstiftung vorgeschlagen. Die Gestaltungsidee ist einfach: Unternehmensanteile oder anderes Familienvermögen werden auf einen Verein übertragen. Die Familie soll über Mitgliedschafts- und Stimmrechte Einfluss behalten, während das Vermögen im Verein gebunden und über Generationen organisiert wird.
Auf den ersten Blick kann dieses Modell auch für Wegzugs- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer interessant erscheinen. Diese Erwartungen bedürfen jedoch einer sehr kritischen Prüfung.
Betriebsaufspaltung: Die unterschätzte Steuerfalle
Wie eine unerkannte Betriebsaufspaltung Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommen kann – und was Sie dagegen tun können.
Mit einer scheinbar harmlosen Konstruktion haben Sie möglicherweise eine Betriebsaufspaltung begründet – ein steuerrechtliches Konstrukt, das erhebliche Konsequenzen haben kann, die oft jahrelang unbemerkt bleiben. Besonders kritisch wird es, wenn diese Betriebsaufspaltung unerkannt endet, etwa durch den Verkauf des Unternehmens, die Beendigung des Mietverhältnisses oder im Erbfall.
Gewerbesteuer aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften
Durch zwei Urteile vom 8.5.2025 hat der BFH festgestellt, dass der § 7 Satz 2 Nr. 2 unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Holding-Personengesellschaft nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und der Unterpersonengesellschaften aufzuteilen ist. Es handele sich um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang ausschließlich auf der Ebene der Ober-Personengesellschaft.
Das Urteil betrifft ausschließlich Personengesellschaftsstrukturen. Es ist auf Kapitalgesellschaften nicht anzuwenden.
Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG) oder Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG)?
Die Besteuerung von Gewinnen in Personengesellschaften kann mithilfe von zwei wichtigen Regelungen optimiert werden:
§ 1a KStG: Option zur Körperschaftsbesteuerung
§ 34a EStG: Thesaurierungsbegünstigung (Begünstigung nicht entnommener Gewinne)
Beide Modelle verfolgen das Ziel, Personengesellschaften steuerlich näher an Kapitalgesellschaften heranzuführen, unterscheiden sich jedoch in Systematik und Wirkung deutlich und sind in Ihrer Umsetzung komplex.
Aktuelles zur Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG
Mit der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG soll die steuerliche Belastung der thesaurierten Gewinne von Personengesellschaften an eine pauschalierte Ertragsbelastung von Kapitalgesellschaften angeglichen werden. Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 erhöht sich das Thesaurierungsvolumen mit Wirkung ab 2024 deutlich.