Das Genossenschaftsmodell bei Schenkungen: Gestaltungsidee mit erheblichen Risiken
Die eingetragene Genossenschaft wird in der Nachfolge- und Vermögensplanung zunehmend als Alternative zu klassischen Familiengesellschaften diskutiert. Im Mittelpunkt steht dabei häufig folgende Überlegung: Ein Unternehmer überführt seine Beteiligung an einer operativen GmbH in eine eingetragene Genossenschaft (eG) oder wandelt die GmbH formwechselnd in eine eG um. Anschließend sollen Genossenschaftsanteile schrittweise auf Familienangehörige übertragen werden.
Familienverein als Gestaltungsmodell: Chancen, Grenzen und erhebliche Steuerrisiken
Der Familienverein wird bisweilen als Alternative zur Familiengesellschaft, zur Genossenschaft oder zur Familienstiftung vorgeschlagen. Die Gestaltungsidee ist einfach: Unternehmensanteile oder anderes Familienvermögen werden auf einen Verein übertragen. Die Familie soll über Mitgliedschafts- und Stimmrechte Einfluss behalten, während das Vermögen im Verein gebunden und über Generationen organisiert wird.
Auf den ersten Blick kann dieses Modell auch für Wegzugs- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer interessant erscheinen. Diese Erwartungen bedürfen jedoch einer sehr kritischen Prüfung.
Vererbung von GmbH-Anteilen vorausschauend planen!
Ein ungeplanter Erbfall kann ein wirtschaftlich gesundes Familienunternehmen innerhalb weniger Wochen unter erheblichen Druck setzen. Wer die Vererbung von GmbH-Anteilen planen will, muss deshalb mehr regeln als die Frage, wer künftig Eigentümer sein soll. Gesellschaftsvertrag, Testament, Erbschaftsteuerrecht, Pflichtteilsansprüche und die künftige Unternehmensführung müssen zu einem tragfähigen Gesamtbild zusammenfinden.
Betriebsaufspaltung: Die unterschätzte Steuerfalle
Wie eine unerkannte Betriebsaufspaltung Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommen kann – und was Sie dagegen tun können.
Mit einer scheinbar harmlosen Konstruktion haben Sie möglicherweise eine Betriebsaufspaltung begründet – ein steuerrechtliches Konstrukt, das erhebliche Konsequenzen haben kann, die oft jahrelang unbemerkt bleiben. Besonders kritisch wird es, wenn diese Betriebsaufspaltung unerkannt endet, etwa durch den Verkauf des Unternehmens, die Beendigung des Mietverhältnisses oder im Erbfall.