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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Die Familiengesellschaft für Immobilien
Wer eine Familiengesellschaft für Immobilien gründen möchte, sollte nicht bei der Rechtsform beginnen, sondern bei der Frage, welche Rolle das Vermögen für die Familie künftig erfüllen soll. Eine Familiengesellschaft kann Eigentum bündeln, Übertragungen auf die nächste Generation schrittweise ermöglichen und klare Regeln für Verwaltung, Entnahmen und Veräußerungen schaffen. Sie ist aber kein standardisiertes Steuersparmodell. Ihre Wirkung hängt von der konkreten Vermögensstruktur, den persönlichen Lebensplanungen der Beteiligten, bestehenden Finanzierungen und der gewünschten Kontrolle ab.
Die Familiengesellschaft – Vermögen schützen, Steuern sparen, Generationen verbinden
Wie lässt sich Familienvermögen langfristig schützen, effizient strukturieren und über Generationen hinweg zusammenhalten?
Die Familiengesellschaft bietet auf diese Frage eine strategisch durchdachte Antwort. Sie verbindet rechtliche, steuerliche und familiäre Interessen in einer einzigen Struktur – und schafft dabei Stabilität, Kontrolle und Flexibilität zugleich.