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Nachfolge - Schenken und Vererben

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.

Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.

Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.

Kauf einer Immobilie innerhalb der Familie
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Kauf einer Immobilie innerhalb der Familie

Der Erwerb einer vermieteten Immobilie von Eltern oder anderen nahen Angehörigen kann eine sinnvolle Alternative zur Schenkung sein. Er verbindet die vorweggenommene Vermögensnachfolge mit einer entgeltlichen Übertragung und kann dem erwerbenden Kind insbesondere bei einer anschließenden Vermietung einkommensteuerliche Vorteile eröffnen. Voraussetzung ist jedoch eine klar dokumentierte, wirtschaftlich nachvollziehbare und zivilrechtlich wirksame Gestaltung.

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Erbschaftsteuer sparen mit kluger Nachfolgeplanung

Erbschaftsteuer sparen mit kluger Nachfolgeplanung

Wenn ein Unternehmensanteil, ein Immobilienbestand oder ein größeres Privatvermögen erst im Erbfall geordnet wird, ist der Gestaltungsspielraum meist bereits erheblich eingeschränkt. Schenkung- oder Erbschaftsteuer sparen ist deshalb keine Frage einzelner Rechenschritte kurz vor einer Übertragung. Es ist eine langfristige Aufgabe an der Schnittstelle von Familie, Eigentum, Unternehmensführung und Erbschaftsteuerrecht.

Gerade in Unternehmerfamilien entscheidet nicht allein die Höhe der möglichen Steuer über den Erfolg einer Nachfolge. Ebenso wesentlich sind eine gesicherte Handlungsfähigkeit des Unternehmens, eine faire Stellung der nicht operativ tätigen Familienmitglieder, klare Governance-Strukturen und ausreichende Liquidität.

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Die Familienstiftung als Instrument der Vermögenssicherung
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Die Familienstiftung als Instrument der Vermögenssicherung

Eine Familienstiftung kann man zur Vermögenssicherung nutzen - nicht als steuerliches Einzelinstrument, sondern als dauerhafte Eigentums- und Governance-Struktur.

Die Familienstiftung kann Vermögen aus dem privaten Erbgang herauslösen und nach verbindlichen Regeln für mehrere Generationen halten. Sie verlangt allerdings eine besonders sorgfältige Planung. Wer Vermögen in eine Stiftung überträgt, entscheidet nicht allein über Steuern oder Haftung, sondern über Einfluss, Versorgung und Verantwortung innerhalb der Familie.

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Die Familiengesellschaft für Immobilien
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Die Familiengesellschaft für Immobilien

Wer eine Familiengesellschaft für Immobilien gründen möchte, sollte nicht bei der Rechtsform beginnen, sondern bei der Frage, welche Rolle das Vermögen für die Familie künftig erfüllen soll. Eine Familiengesellschaft kann Eigentum bündeln, Übertragungen auf die nächste Generation schrittweise ermöglichen und klare Regeln für Verwaltung, Entnahmen und Veräußerungen schaffen. Sie ist aber kein standardisiertes Steuersparmodell. Ihre Wirkung hängt von der konkreten Vermögensstruktur, den persönlichen Lebensplanungen der Beteiligten, bestehenden Finanzierungen und der gewünschten Kontrolle ab.

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Die Familiengesellschaft – Vermögen schützen, Steuern sparen, Generationen verbinden

Die Familiengesellschaft – Vermögen schützen, Steuern sparen, Generationen verbinden

Wie lässt sich Familienvermögen langfristig schützen, effizient strukturieren und über Generationen hinweg zusammenhalten?

Die Familiengesellschaft bietet auf diese Frage eine strategisch durchdachte Antwort. Sie verbindet rechtliche, steuerliche und familiäre Interessen in einer einzigen Struktur – und schafft dabei Stabilität, Kontrolle und Flexibilität zugleich.

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Wie entwickelt sich die Erbschaftsteuer?

Wie entwickelt sich die Erbschaftsteuer?

Wie entwickelt sich die Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer rückt für Unternehmerinnen, Unternehmer und vermögende Familien erneut in den Mittelpunkt. Zum einen steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Begünstigungen für Betriebsvermögen an, die erhebliche Auswirkungen haben kann. Zum anderen sorgen neue politische Vorstöße – insbesondere aus der SPD – zusätzlich für Verunsicherung.

Doch worum geht es inhaltlich konkret? Wie wahrscheinlich sind tatsächliche Änderungen, in welchem Zeitraum wären sie zu erwarten – und was bedeutet das für die eigene Nachfolge- und Vermögensplanung?

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Familienstiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung
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Familienstiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung

Familienstiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung

Die Familienstiftung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie kann eine nachhaltige Lösung bieten, wenn es darum geht, Unternehmensanteile langfristig zu sichern, Streit unter Erben zu vermeiden und steuerliche Vorteile – insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer – zu nutzen.

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Supervermächtnis im Testament: Flexibles Instrument der Nachfolgegestaltung

Supervermächtnis im Testament: Flexibles Instrument der Nachfolgegestaltung

Das sogenannte Supervermächtnis ist ein erbrechtliches Gestaltungsinstrument, bei dem der Erbe das Vermächtnis konkret ausgestalten darf. Anders als bei einem klassischen Vermächtnis legt der Erblasser nicht die genaue Höhe oder den konkreten Gegenstand fest, sondern überträgt diese Entscheidung dem Erben.

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Nießbrauch an einem Wertpapierdepot
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Nießbrauch an einem Wertpapierdepot

Der Nießbrauch ist eine vorteilhafte Möglichkeit, wenn man sein Depot im Rahmen einer Schenkung übertragen, aber weiterhin die Zinsen und Dividenden behalten will. Wird ein Depot verschenkt und dabei ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers eingeräumt, senkt das den steuerlichen Wert der Schenkung deutlich, denn der kapitalisierte Wert des Nießbrauchrechts wird vom Depotwert abgezogen.

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