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Nachfolge - Schenken und Vererben

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.

Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.

Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.

Erbvertrag oder Testament: Der Unterschied

Erbvertrag oder Testament: Der Unterschied

Ein Testament oder Erbvertrag soll Klarheit schaffen – gerade dann, wenn Familie, Vermögen und unternehmerische Verantwortung zusammenkommen. Der Unterschied ist dabei nicht nur rechtlicher Natur: Während ein Testament grundsätzlich flexibel angepasst werden kann, schafft ein Erbvertrag bewusst Verbindlichkeit. Für Unternehmerfamilien stellt sich daher vor allem die Frage, wie viel Gestaltungsspielraum für die Zukunft erhalten bleiben soll und welche Zusagen schon heute verlässlich abgesichert werden müssen.

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Supervermächtnis im Testament: Flexibles Instrument der Nachfolgegestaltung

Supervermächtnis im Testament: Flexibles Instrument der Nachfolgegestaltung

Das sogenannte Supervermächtnis ist ein erbrechtliches Gestaltungsinstrument, bei dem der Erbe das Vermächtnis konkret ausgestalten darf. Anders als bei einem klassischen Vermächtnis legt der Erblasser nicht die genaue Höhe oder den konkreten Gegenstand fest, sondern überträgt diese Entscheidung dem Erben.

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