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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Die Familienstiftung als Instrument der Vermögenssicherung
Eine Familienstiftung kann man zur Vermögenssicherung nutzen - nicht als steuerliches Einzelinstrument, sondern als dauerhafte Eigentums- und Governance-Struktur.
Die Familienstiftung kann Vermögen aus dem privaten Erbgang herauslösen und nach verbindlichen Regeln für mehrere Generationen halten. Sie verlangt allerdings eine besonders sorgfältige Planung. Wer Vermögen in eine Stiftung überträgt, entscheidet nicht allein über Steuern oder Haftung, sondern über Einfluss, Versorgung und Verantwortung innerhalb der Familie.
Gründung einer Familienstiftung
Die Gründung einer Familienstiftung in Deutschland ist ein komplexer Prozess mit spezifischen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen. Hier ein praxisorientierter Überblick aus anwaltlicher und steuerlicher Sicht: vom Ablauf der Gründung über die rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu den steuerlichen Folgen der Stiftungserrichtung und Vermögensübertragung.
Familienstiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung
Familienstiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung
Die Familienstiftung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie kann eine nachhaltige Lösung bieten, wenn es darum geht, Unternehmensanteile langfristig zu sichern, Streit unter Erben zu vermeiden und steuerliche Vorteile – insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer – zu nutzen.