Lebensversicherung verschenkt, Nießbrauch vorbehalten – und trotzdem voll besteuert
Schenkungsteuer voll, Nießbrauchsabzug null – so lässt sich das jüngste BFH-Urteil zur Übertragung von Kapitallebensversicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt auf den Punkt bringen. Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (II R 27/22) hat der BFH klargestellt: Knüpft der Nießbrauch an einen Anspruch, der zum Übertragungszeitpunkt noch gar nicht existiert, scheidet ein steuerlicher Abzug vollständig aus – mit erheblichen Folgen für die Gestaltungspraxis.
Immobilienkauf in der Familie Alternative zur Schenkung
Immobilienkauf in der Familie
Alternative zur Schenkung: Steuerfolgen bei unentgeltlicher Ratenzahlung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) entschieden, dass die Vereinbarung einer zinslosen Ratenzahlung im Rahmen der Übertragung einer Immobilie zwischen nahen Angehörigen nicht zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führt.
Steuerfalle Ehe: Die versteckten Risiken bei Schenkungen zwischen Ehegatten und wie Sie diese vermeiden!
Ein Gemeinschaftskonto, gemeinsame Investitionen oder die Übertragung eines Hauses auf den Partner kann aus steuerlicher Sicht unerwartete und kostspielige Risiken bergen. Wann wird aus einer gut gemeinten Zuwendung eine steuerpflichtige Schenkung und wie gelingt es, teure Steuerfallen zu umgehen?
Immobilie an Kinder übertragen: Schenkung oder Verkauf?
Immobilie clever übertragen. An die eigenen Kinder schenken oder verkaufen? Steuerliche Vorteile, rechtliche Fallstricke. Wie finden Sie die beste Lösung für Ihre Familie?.
Übernahme eines Darlehens bei einer Immobilienschenkung
Die Übertragung einer noch belasteten Immobilie ist steuerlich komplex. Die Übernahme des Darlehens durch den Beschenkten führt zu einem sog. teilentgeltlichen Erwerb und kann auch einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auslösen.
Nießbrauch an einem Wertpapierdepot
Der Nießbrauch ist eine vorteilhafte Möglichkeit, wenn man sein Depot im Rahmen einer Schenkung übertragen, aber weiterhin die Zinsen und Dividenden behalten will. Wird ein Depot verschenkt und dabei ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers eingeräumt, senkt das den steuerlichen Wert der Schenkung deutlich, denn der kapitalisierte Wert des Nießbrauchrechts wird vom Depotwert abgezogen.