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Nachfolge - Schenken und Vererben

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.

Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.

Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen: Warum die Zehnjahresfrist oft später beginnt als gedacht
Schenken und Vererben, Nießbrauch, Pflichtteil Kay W. Kloepping Schenken und Vererben, Nießbrauch, Pflichtteil Kay W. Kloepping

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen: Warum die Zehnjahresfrist oft später beginnt als gedacht

Eine lebzeitige Schenkung kann den späteren Pflichtteil erheblich beeinflussen, selbst dann, wenn sie viele Jahre vor dem Erbfall erfolgt ist. Bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzung nach einer Schenkung und den maßgeblichen Fristen entscheidet nicht allein das Datum der notariellen Urkunde. Ebenso entscheidend ist, ob der Übergeber die wirtschaftliche Kontrolle über das Vermögen tatsächlich aufgegeben hat.

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Die Güterstandsschaukel

Die Güterstandsschaukel

Ein erhebliches Vermögen liegt häufig nicht gleichmäßig bei beiden Ehegatten. Der eine Ehegatte hält Unternehmensanteile, Immobilien oder eine Beteiligungsholding, der andere verfügt über deutlich geringeres eigenes Vermögen. Die Güterstandsschaukel kann in dieser Konstellation ein wirksames Gestaltungsinstrument sein. Sie ist jedoch keine schematische Steuersparmaßnahme, sondern ein Eingriff in die Vermögensordnung einer Ehe, mit Folgen für Familie, Unternehmen, Liquidität und Nachfolge.

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Kauf einer Immobilie innerhalb der Familie
Schenken und Vererben, Immobilie, Nachfolge Kay W. Kloepping Schenken und Vererben, Immobilie, Nachfolge Kay W. Kloepping

Kauf einer Immobilie innerhalb der Familie

Der Erwerb einer vermieteten Immobilie von Eltern oder anderen nahen Angehörigen kann eine sinnvolle Alternative zur Schenkung sein. Er verbindet die vorweggenommene Vermögensnachfolge mit einer entgeltlichen Übertragung und kann dem erwerbenden Kind insbesondere bei einer anschließenden Vermietung einkommensteuerliche Vorteile eröffnen. Voraussetzung ist jedoch eine klar dokumentierte, wirtschaftlich nachvollziehbare und zivilrechtlich wirksame Gestaltung.

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Zinsloses Darlehen: Zinsvorteil löst Schenkungsteuer aus
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Zinsloses Darlehen: Zinsvorteil löst Schenkungsteuer aus

Ein zinsloses Darlehen wirkt auf den ersten Blick oft wie eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Das gilt insbesondere im Familienkreis, unter Gesellschaftern oder bei sonstigen persönlichen Näheverhältnissen. Steuerlich kann aber der Vorteil, das Kapital über Jahre hinweg kostenlos nutzen zu dürfen, schenkungsteuerpflichtig sein.

‍Das Finanzgericht Düsseldorf hat dies in einem aktuellen Urteil vom 23. Juni 2026  (4 K 2261/24, Revision zugelassen) .

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Schenkung zu Lebzeiten steuerlich gestalten

Schenkung zu Lebzeiten steuerlich gestalten

Wer Unternehmensanteile, vermietete Immobilien oder ein gewachsenes Wertpapiervermögen erst mit dem Erbfall überträgt, überlässt wesentliche Weichenstellungen oft dem Zufall. Eine Schenkung zu Lebzeiten steuerlich gestalten bedeutet deshalb weit mehr, als persönliche Freibeträge auszuschöpfen. Es geht darum, Eigentum rechtzeitig zu ordnen, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu bewahren und den familiären Zusammenhalt auch dann zu sichern, wenn Vermögen und Verantwortung auf die nächste Generation übergehen.

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Lebensversicherung verschenkt, Nießbrauch vorbehalten – und trotzdem voll besteuert

Lebensversicherung verschenkt, Nießbrauch vorbehalten – und trotzdem voll besteuert

Schenkungsteuer voll, Nießbrauchsabzug null – so lässt sich das jüngste BFH-Urteil zur Übertragung von Kapitallebensversicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt auf den Punkt bringen. Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (II R 27/22) hat der BFH klargestellt: Knüpft der Nießbrauch an einen Anspruch, der zum Übertragungszeitpunkt noch gar nicht existiert, scheidet ein steuerlicher Abzug vollständig aus – mit erheblichen Folgen für die Gestaltungspraxis.

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Immobilienkauf in der Familie ‍Alternative zur Schenkung

Immobilienkauf in der Familie ‍Alternative zur Schenkung

Immobilienkauf in der Familie

Alternative zur Schenkung: Steuerfolgen bei unentgeltlicher Ratenzahlung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) entschieden, dass die Vereinbarung einer zinslosen Ratenzahlung im Rahmen der Übertragung einer Immobilie zwischen nahen Angehörigen nicht zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führt.

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Steuerfalle Ehe: Die versteckten Risiken bei Schenkungen zwischen Ehegatten und wie Sie diese vermeiden!

Steuerfalle Ehe: Die versteckten Risiken bei Schenkungen zwischen Ehegatten und wie Sie diese vermeiden!

Ein Gemeinschaftskonto, gemeinsame Investitionen oder die Übertragung eines Hauses auf den Partner kann aus steuerlicher Sicht unerwartete und kostspielige Risiken bergen. Wann wird aus einer gut gemeinten Zuwendung eine steuerpflichtige Schenkung und wie gelingt es, teure Steuerfallen zu umgehen?

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Nießbrauch an einem Wertpapierdepot
Schenkungen und Erbschaften, Nachfolge, Nießbrauch Kay W. Kloepping Schenkungen und Erbschaften, Nachfolge, Nießbrauch Kay W. Kloepping

Nießbrauch an einem Wertpapierdepot

Der Nießbrauch ist eine vorteilhafte Möglichkeit, wenn man sein Depot im Rahmen einer Schenkung übertragen, aber weiterhin die Zinsen und Dividenden behalten will. Wird ein Depot verschenkt und dabei ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers eingeräumt, senkt das den steuerlichen Wert der Schenkung deutlich, denn der kapitalisierte Wert des Nießbrauchrechts wird vom Depotwert abgezogen.

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