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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Kauf einer Immobilie innerhalb der Familie
Der Erwerb einer vermieteten Immobilie von Eltern oder anderen nahen Angehörigen kann eine sinnvolle Alternative zur Schenkung sein. Er verbindet die vorweggenommene Vermögensnachfolge mit einer entgeltlichen Übertragung und kann dem erwerbenden Kind insbesondere bei einer anschließenden Vermietung einkommensteuerliche Vorteile eröffnen. Voraussetzung ist jedoch eine klar dokumentierte, wirtschaftlich nachvollziehbare und zivilrechtlich wirksame Gestaltung.
Die Familiengesellschaft für Immobilien
Wer eine Familiengesellschaft für Immobilien gründen möchte, sollte nicht bei der Rechtsform beginnen, sondern bei der Frage, welche Rolle das Vermögen für die Familie künftig erfüllen soll. Eine Familiengesellschaft kann Eigentum bündeln, Übertragungen auf die nächste Generation schrittweise ermöglichen und klare Regeln für Verwaltung, Entnahmen und Veräußerungen schaffen. Sie ist aber kein standardisiertes Steuersparmodell. Ihre Wirkung hängt von der konkreten Vermögensstruktur, den persönlichen Lebensplanungen der Beteiligten, bestehenden Finanzierungen und der gewünschten Kontrolle ab.
Immobilienkauf in der Familie Alternative zur Schenkung
Immobilienkauf in der Familie
Alternative zur Schenkung: Steuerfolgen bei unentgeltlicher Ratenzahlung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) entschieden, dass die Vereinbarung einer zinslosen Ratenzahlung im Rahmen der Übertragung einer Immobilie zwischen nahen Angehörigen nicht zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führt.
Verlängerter Nießbrauch: Steuerneutraler Objektwechsel möglich
Objektwechsel bei einer mit Nießbrauch übertragenen Immobilie: Was passiert mit dem Nießbrauch? Darf dieser steuerneutral übertragen und fortgeführt werden? Fällt der Nießbrauch weg? Droht eine steuerliche Belastung?
Übernahme eines Darlehens bei einer Immobilienschenkung
Die Übertragung einer noch belasteten Immobilie ist steuerlich komplex. Die Übernahme des Darlehens durch den Beschenkten führt zu einem sog. teilentgeltlichen Erwerb und kann auch einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auslösen.