Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei der Unternehmensnachfolge, beim Schenken und Vererben sowie bei der Gestaltung von Testament und Ehevertrag. Dabei berücksichtige ich rechtliche und steuerliche Fragestellungen und entwickele mit Ihnen Lösungen, die wirtschaftlich und familiär tragen.

Ob vorweggenommene Übertragung unter Vorbehalt von Nießbrauch, Gründung einer Stiftung oder Strukturierung mit einer Familiengesellschaft. Wie wirkt sich die eheliche Zugewingemeinschaft oder eine Gütertrennung aus? Wann lohnt sich eine Güterstandsschaukel? Ich verbinde erbrechtliche, familienrechtliche und steuerliche Aspekte zu einem klaren, langfristig tragfähigen Gesamtkonzept.

Lebensversicherung verschenkt, Nießbrauch vorbehalten – und trotzdem voll besteuert

Lebensversicherung verschenkt, Nießbrauch vorbehalten – und trotzdem voll besteuert

Schenkungsteuer voll, Nießbrauchsabzug null – so lässt sich das jüngste BFH-Urteil zur Übertragung von Kapitallebensversicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt auf den Punkt bringen. Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (II R 27/22) hat der BFH klargestellt: Knüpft der Nießbrauch an einen Anspruch, der zum Übertragungszeitpunkt noch gar nicht existiert, scheidet ein steuerlicher Abzug vollständig aus – mit erheblichen Folgen für die Gestaltungspraxis.

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Verzicht auf einen Nießbrauch – steuerliche Risiken bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer

Verzicht auf einen Nießbrauch – steuerliche Risiken bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer

Steuerliche Wirkungen eines Verzichts auf einen Nießbrauch:

Was passiert, wenn ein Nießbrauch später ganz oder teilweise aufgegeben wird. Hier liegen erhebliche steuerliche Risiken – insbesondere bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auich beiu der Einkommensteuer

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Nießbrauch an einem Wertpapierdepot
Schenkungen und Erbschaften, Nachfolge, Nießbrauch Kay W. Kloepping Schenkungen und Erbschaften, Nachfolge, Nießbrauch Kay W. Kloepping

Nießbrauch an einem Wertpapierdepot

Der Nießbrauch ist eine vorteilhafte Möglichkeit, wenn man sein Depot im Rahmen einer Schenkung übertragen, aber weiterhin die Zinsen und Dividenden behalten will. Wird ein Depot verschenkt und dabei ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers eingeräumt, senkt das den steuerlichen Wert der Schenkung deutlich, denn der kapitalisierte Wert des Nießbrauchrechts wird vom Depotwert abgezogen.

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