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Nachfolge - Schenken und Vererben

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.

Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.

Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.

Verzicht auf einen Nießbrauch – steuerliche Risiken bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer

Verzicht auf einen Nießbrauch – steuerliche Risiken bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer

Steuerliche Wirkungen eines Verzichts auf einen Nießbrauch:

Was passiert, wenn ein Nießbrauch später ganz oder teilweise aufgegeben wird. Hier liegen erhebliche steuerliche Risiken – insbesondere bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auich beiu der Einkommensteuer

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