Blog:

Nachfolge - Schenken und Vererben

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.

Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.

Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.

Kauf einer Immobilie innerhalb der Familie
Schenken und Vererben, Immobilie, Nachfolge Kay W. Kloepping Schenken und Vererben, Immobilie, Nachfolge Kay W. Kloepping

Kauf einer Immobilie innerhalb der Familie

Der Erwerb einer vermieteten Immobilie von Eltern oder anderen nahen Angehörigen kann eine sinnvolle Alternative zur Schenkung sein. Er verbindet die vorweggenommene Vermögensnachfolge mit einer entgeltlichen Übertragung und kann dem erwerbenden Kind insbesondere bei einer anschließenden Vermietung einkommensteuerliche Vorteile eröffnen. Voraussetzung ist jedoch eine klar dokumentierte, wirtschaftlich nachvollziehbare und zivilrechtlich wirksame Gestaltung.

Weiterlesen
Zinsloses Darlehen: Zinsvorteil löst Schenkungsteuer aus
Schenken und Vererben, Darlehen Kay W. Kloepping Schenken und Vererben, Darlehen Kay W. Kloepping

Zinsloses Darlehen: Zinsvorteil löst Schenkungsteuer aus

Ein zinsloses Darlehen wirkt auf den ersten Blick oft wie eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Das gilt insbesondere im Familienkreis, unter Gesellschaftern oder bei sonstigen persönlichen Näheverhältnissen. Steuerlich kann aber der Vorteil, das Kapital über Jahre hinweg kostenlos nutzen zu dürfen, schenkungsteuerpflichtig sein.

‍Das Finanzgericht Düsseldorf hat dies in einem aktuellen Urteil vom 23. Juni 2026  (4 K 2261/24, Revision zugelassen) .

Weiterlesen