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Nachfolge - Schenken und Vererben

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.

Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.

Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.

BVerfG und Erbschaftsteuer-Reform: Was Unternehmerfamilien jetzt prüfen sollten

BVerfG und Erbschaftsteuer-Reform: Was Unternehmerfamilien jetzt prüfen sollten

Eine belastbare Prognose zur Erbschaftsteuer ist für Unternehmerfamilien keine Frage politischer Neugier. Sie betrifft die Handlungsfähigkeit des Unternehmens, die Gleichbehandlung von Kindern, Ehepartnern und Mitgesellschaftern sowie die Liquidität der nächsten Generation. Wer erst reagiert, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt oder ein Erbfall eingetreten ist, hat häufig den wichtigsten Gestaltungsspielraum bereits verloren.

Bedeutung erhält das Thema durch zwei beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren: Am 12. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat im Verfahren 1 BvF 1/23 und am 13. Oktober 2026 folgt das Verfahren 1 BvR 804/22. Dort geht es um die Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen und die damit zusammenhängenden Bewertungsregelungen mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind.

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Erbschaftsteuer sparen mit kluger Nachfolgeplanung

Erbschaftsteuer sparen mit kluger Nachfolgeplanung

Wenn ein Unternehmensanteil, ein Immobilienbestand oder ein größeres Privatvermögen erst im Erbfall geordnet wird, ist der Gestaltungsspielraum meist bereits erheblich eingeschränkt. Schenkung- oder Erbschaftsteuer sparen ist deshalb keine Frage einzelner Rechenschritte kurz vor einer Übertragung. Es ist eine langfristige Aufgabe an der Schnittstelle von Familie, Eigentum, Unternehmensführung und Erbschaftsteuerrecht.

Gerade in Unternehmerfamilien entscheidet nicht allein die Höhe der möglichen Steuer über den Erfolg einer Nachfolge. Ebenso wesentlich sind eine gesicherte Handlungsfähigkeit des Unternehmens, eine faire Stellung der nicht operativ tätigen Familienmitglieder, klare Governance-Strukturen und ausreichende Liquidität.

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Schenkung zu Lebzeiten steuerlich gestalten

Schenkung zu Lebzeiten steuerlich gestalten

Wer Unternehmensanteile, vermietete Immobilien oder ein gewachsenes Wertpapiervermögen erst mit dem Erbfall überträgt, überlässt wesentliche Weichenstellungen oft dem Zufall. Eine Schenkung zu Lebzeiten steuerlich gestalten bedeutet deshalb weit mehr, als persönliche Freibeträge auszuschöpfen. Es geht darum, Eigentum rechtzeitig zu ordnen, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu bewahren und den familiären Zusammenhalt auch dann zu sichern, wenn Vermögen und Verantwortung auf die nächste Generation übergehen.

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