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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Unternehmensbewertung in der Unternehmensnachfolge: Welcher Wert gilt – und wofür?
Der Leitfaden zur Unternehmensbewertung bei Nachfolge zeigt, wie Ertrag, Substanz, Steuern und Familieninteressen zu einer tragfähigen Entscheidung führen.
BVerfG und Erbschaftsteuer-Reform: Was Unternehmerfamilien jetzt prüfen sollten
Eine belastbare Prognose zur Erbschaftsteuer ist für Unternehmerfamilien keine Frage politischer Neugier. Sie betrifft die Handlungsfähigkeit des Unternehmens, die Gleichbehandlung von Kindern, Ehepartnern und Mitgesellschaftern sowie die Liquidität der nächsten Generation. Wer erst reagiert, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt oder ein Erbfall eingetreten ist, hat häufig den wichtigsten Gestaltungsspielraum bereits verloren.
Bedeutung erhält das Thema durch zwei beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren: Am 12. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat im Verfahren 1 BvF 1/23 und am 13. Oktober 2026 folgt das Verfahren 1 BvR 804/22. Dort geht es um die Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen und die damit zusammenhängenden Bewertungsregelungen mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind.
Nießbrauch bei Unternehmensübertragung gestalten
Wer ein Familienunternehmen auf die nächste Generation überträgt, möchte häufig zwei Ziele zugleich erreichen: Die Nachfolger sollen frühzeitig Eigentum und Verantwortung übernehmen, während die bisherige Unternehmergeneration aus dem Unternehmen weiterhin verlässlich versorgt bleibt. Den Nießbrauch bei Unternehmensübertragung zu gestalten, kann dafür ein wirkungsvolles Instrument sein.
Die Familiengesellschaft – Vermögen schützen, Steuern sparen, Generationen verbinden
Wie lässt sich Familienvermögen langfristig schützen, effizient strukturieren und über Generationen hinweg zusammenhalten?
Die Familiengesellschaft bietet auf diese Frage eine strategisch durchdachte Antwort. Sie verbindet rechtliche, steuerliche und familiäre Interessen in einer einzigen Struktur – und schafft dabei Stabilität, Kontrolle und Flexibilität zugleich.