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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Erbschaftsteuer sparen mit kluger Nachfolgeplanung
Wenn ein Unternehmensanteil, ein Immobilienbestand oder ein größeres Privatvermögen erst im Erbfall geordnet wird, ist der Gestaltungsspielraum meist bereits erheblich eingeschränkt. Schenkung- oder Erbschaftsteuer sparen ist deshalb keine Frage einzelner Rechenschritte kurz vor einer Übertragung. Es ist eine langfristige Aufgabe an der Schnittstelle von Familie, Eigentum, Unternehmensführung und Erbschaftsteuerrecht.
Gerade in Unternehmerfamilien entscheidet nicht allein die Höhe der möglichen Steuer über den Erfolg einer Nachfolge. Ebenso wesentlich sind eine gesicherte Handlungsfähigkeit des Unternehmens, eine faire Stellung der nicht operativ tätigen Familienmitglieder, klare Governance-Strukturen und ausreichende Liquidität.