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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Die Familienstiftung als Instrument der Vermögenssicherung
Eine Familienstiftung kann man zur Vermögenssicherung nutzen - nicht als steuerliches Einzelinstrument, sondern als dauerhafte Eigentums- und Governance-Struktur.
Die Familienstiftung kann Vermögen aus dem privaten Erbgang herauslösen und nach verbindlichen Regeln für mehrere Generationen halten. Sie verlangt allerdings eine besonders sorgfältige Planung. Wer Vermögen in eine Stiftung überträgt, entscheidet nicht allein über Steuern oder Haftung, sondern über Einfluss, Versorgung und Verantwortung innerhalb der Familie.
Die Familiengesellschaft – Vermögen schützen, Steuern sparen, Generationen verbinden
Wie lässt sich Familienvermögen langfristig schützen, effizient strukturieren und über Generationen hinweg zusammenhalten?
Die Familiengesellschaft bietet auf diese Frage eine strategisch durchdachte Antwort. Sie verbindet rechtliche, steuerliche und familiäre Interessen in einer einzigen Struktur – und schafft dabei Stabilität, Kontrolle und Flexibilität zugleich.