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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Zinsloses Darlehen: Zinsvorteil löst Schenkungsteuer aus
Ein zinsloses Darlehen wirkt auf den ersten Blick oft wie eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Das gilt insbesondere im Familienkreis, unter Gesellschaftern oder bei sonstigen persönlichen Näheverhältnissen. Steuerlich kann aber der Vorteil, das Kapital über Jahre hinweg kostenlos nutzen zu dürfen, schenkungsteuerpflichtig sein.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat dies in einem aktuellen Urteil vom 23. Juni 2026 (4 K 2261/24, Revision zugelassen) .