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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Was ist eine Doppelstiftung? Ziele und Grenzen
Eine Doppelstiftung ist kein eigener gesetzlicher Stiftungstyp. Gemeint ist regelmäßig die abgestimmte Verbindung einer privatnützigen Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung. Beide Stiftungen halten typischerweise Beteiligungen an einem Unternehmen, häufig an einer Holdinggesellschaft. Die Quoten, Stimmrechte und Gewinnbezugsrechte werden so gestaltet, dass sie zur unternehmerischen, familiären und philanthropischen Zielsetzung passen.
Gründung einer gemeinützigen Stiftung
Wer eine gemeinnützige Stiftung richtig gründen möchte, trifft keine Entscheidung für ein einzelnes Förderprojekt. Er schafft einen rechtlich verselbständigten Vermögensträger, der einen bestimmten Zweck dauerhaft verfolgen soll - über die eigene Lebenszeit und über mehrere Generationen hinweg. Gerade für Unternehmerfamilien kann das eine überzeugende Perspektive sein: gesellschaftliche Verantwortung wird mit einer langfristigen Ordnung für Vermögen, Beteiligungen und Werte verbunden.