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Schenken, Vererben und Nachfolge

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.

Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.

Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikte vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.

Unternehmertestament: Warum der letzte Wille allein nicht genügt

Unternehmertestament: Warum der letzte Wille allein nicht genügt

Fällt ein Unternehmer unerwartet aus, entscheidet nicht das Testament allein über die Zukunft des Unternehmens. Gesellschaftsvertrag, Erbfolge, Pflichtteilsansprüche, Liquidität und die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung müssen ineinandergreifen. Ein Unternehmertestament regelt deshalb mehr als die Verteilung von Vermögen.

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