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Nachfolge - Schenken und Vererben

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.

Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.

Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen: Warum die Zehnjahresfrist oft später beginnt als gedacht
Schenken und Vererben, Nießbrauch, Pflichtteil Kay W. Kloepping Schenken und Vererben, Nießbrauch, Pflichtteil Kay W. Kloepping

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen: Warum die Zehnjahresfrist oft später beginnt als gedacht

Eine lebzeitige Schenkung kann den späteren Pflichtteil erheblich beeinflussen, selbst dann, wenn sie viele Jahre vor dem Erbfall erfolgt ist. Bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzung nach einer Schenkung und den maßgeblichen Fristen entscheidet nicht allein das Datum der notariellen Urkunde. Ebenso entscheidend ist, ob der Übergeber die wirtschaftliche Kontrolle über das Vermögen tatsächlich aufgegeben hat.

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