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Nachfolge - Schenken und Vererben

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.

Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.

Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.

Besteuerung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland
Immobilie, Internationales, Ferienhaus Spanien Kay W. Kloepping Immobilie, Internationales, Ferienhaus Spanien Kay W. Kloepping

Besteuerung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland

Besteuerung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland Die unentgeltliche Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie durch den Gesellschafter einer spanischen S.L. wird in Deutschland als verdeckte Gewinnausschüttung  (vGA) besteuert. Diese langjährige BFH-Rechtsprechung hat das gilt nach dem Urteil des FG Düsseldorf mit Urteil vom 5.9.2025 (10 K 2604/20 E) bestätigt.

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Kauf einer Immobilie auf Mallorca

Kauf einer Immobilie auf Mallorca

Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca durch einen deutschen Käufer bedingt steuerliche und rechtliche Besonderheiten. Vor einer Investition sollten die Eigentumsstruktur und die Finanzierung genau gewählt werden. Mit frühzeitiger Weichenstellung lassen sich hohe Kosten und spätere Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden zuverlässig vermeiden.

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Ausländische Trusts und Stiftungen: fiktive Einkünftezurechnung nach § 15 AStG
Stiftung, Internationales, Trust, Auslandsvermögen Kay W. Kloepping Stiftung, Internationales, Trust, Auslandsvermögen Kay W. Kloepping

Ausländische Trusts und Stiftungen: fiktive Einkünftezurechnung nach § 15 AStG

Für die Begünstigten eines ausländischen Trust ergeben sich in Deutschland besondere steuerliche Pflichten. u.U. müssen inländische Begünstigte eines solchen Trust die im Ausland erzielten Einkünfte des Trusts als fiktive Einkünfte nach § 15 AStG versteuern.

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