Familienunternehmen verbinden unternehmerische Verantwortung mit gewachsenen familiären Strukturen.

Ich berate Sie bei Besteuerung und Rechtsformwahl, bei Fragen zum Sonderbetriebsvermögen sowie bei der Gestaltung einer tragfähigen Gesellschaftsstruktur und modernen Governance.

Ob laufende Beratung, geplante Nachfolge, grenzüberschreitende Sachverhalte im Bereich Internationales, die Einrichtung und Begleitung eines Beirats oder aber Fragen der Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen: Ich entwickele mit Ihnen rechtlich und steuerlich fundierte Lösungen, die Ihr Unternehmen langfristig sichern und die Interessen von Familie und Betrieb in Einklang bringen.

Gesellschaftervertrag: Nachfolge regeln

Gesellschaftervertrag: Nachfolge regeln

Der Todesfall eines Gesellschafters ist selten nur ein persönlicher Einschnitt. Für ein Familienunternehmen kann er binnen kurzer Zeit Fragen nach Stimmrechten, Geschäftsführung, Abfindung, Erbschaftsteuer und dem Zusammenhalt der Familie auslösen.

Ein Testament allein genügt dafür regelmäßig nicht. Gerade dort, wo Unternehmensanteile einen wesentlichen Teil des Familienvermögens bilden, müssen Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Steuerrecht und familiäre Interessen als Gesamtkonzept zusammengeführt werden.

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Erbfolge bei Familienunternehmen frühzeitig regeln

Erbfolge bei Familienunternehmen frühzeitig regeln

Erbfolge bei Unternehmensbeteiligung regeln

Die Beteiligung an einem Unternehmen fällt grundsätzlich in den Nachlass. Doch die erbrechtliche Rechtsnachfolge beantwortet nicht automatisch, ob und wie ein Erbe Gesellschafter werden kann, darf oder soll. Diese Frage wird in erheblichem Maß durch den Gesellschaftsvertrag geprägt.

Ein Testament kann bestimmen, wer die Beteiligung erhalten soll. Es kann jedoch keine Satzungsregelung einer GmbH ändern und keinen Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft ersetzen. Stimmen beide Regelwerke nicht überein, entstehen häufig schwer auflösbare Spannungen.

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Externe Unternehmensnachfolge ohne Familiennachfolger
Unternehmensnachfolge, Familienunternehmen Kay W. Kloepping Unternehmensnachfolge, Familienunternehmen Kay W. Kloepping

Externe Unternehmensnachfolge ohne Familiennachfolger

Wenn die eigenen Kinder andere Lebenswege gewählt haben oder eine unternehmerische Verantwortung nicht übernehmen möchten, ist das kein Scheitern der Familie. Eine externe Unternehmensnachfolge ohne Familiennachfolger kann vielmehr die konsequente Entscheidung sein, das Lebenswerk wirtschaftlich fortzuführen, Arbeitsplätze zu sichern und zugleich das private Vermögen der Unternehmerfamilie neu zu ordnen. Entscheidend ist, die Nachfolge nicht auf die Suche nach einem Käufer zu reduzieren. Sie ist eine Gestaltungsaufgabe an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vermögensschutz und persönlichen Interessen.

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