Blog Familienunternehmen
Familienunternehmen
Familienunternehmen verbinden wirtschaftliche Verantwortung mit gewachsenen familiären Strukturen. Gerade darin liegen ihre besondere Stärke – und ihre besonderen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen.
Ich berate Sie bei der Wahl und Gestaltung der passenden Rechtsform, bei steuerlichen Fragen einschließlich des Sonderbetriebsvermögens sowie bei einer tragfähigen Gesellschaftsstruktur und zeitgemäßen Governance. Auch bei Nachfolgeplanungen, internationalen Sachverhalten, der Einrichtung und Begleitung eines Beirats oder der klaren Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen unterstütze ich Sie mit maßgeschneiderten Lösungen.
Gemeinsam entwickeln wir rechtlich belastbare und steuerlich durchdachte Konzepte, die den langfristigen Bestand des Unternehmens sichern und die Interessen von Familie und Betrieb nachhaltig zusammenführen.
Reisende soll man nicht aufhalten – Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag ausgewogen gestalten
Gesellschaftsverträge werden häufig für den Idealfall geschrieben: Alle Beteiligten arbeiten gut zusammen, das Unternehmen entwickelt sich planmäßig und niemand denkt an einen Ausstieg. Die Praxis sieht oft anders aus. Gesellschafter werden älter, Lebenspläne ändern sich, familiäre oder gesundheitliche Gründe treten hinzu. Bisweilen ist die Zusammenarbeit schlicht dauerhaft zerrüttet. Dann entscheidet die Qualität der gesellschaftsvertraglichen Regelungen darüber, ob eine Trennung geordnet gelingt – oder ob sich die Beteiligten in einem langwierigen und für das Unternehmen schädlichen Streit verfangen.
Gesellschaftervertrag: Nachfolge regeln
Der Todesfall eines Gesellschafters ist selten nur ein persönlicher Einschnitt. Für ein Familienunternehmen kann er binnen kurzer Zeit Fragen nach Stimmrechten, Geschäftsführung, Abfindung, Erbschaftsteuer und dem Zusammenhalt der Familie auslösen.
Ein Testament allein genügt dafür regelmäßig nicht. Gerade dort, wo Unternehmensanteile einen wesentlichen Teil des Familienvermögens bilden, müssen Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Steuerrecht und familiäre Interessen als Gesamtkonzept zusammengeführt werden.