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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Lebensversicherung verschenkt, Nießbrauch vorbehalten – und trotzdem voll besteuert
Schenkungsteuer voll, Nießbrauchsabzug null – so lässt sich das jüngste BFH-Urteil zur Übertragung von Kapitallebensversicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt auf den Punkt bringen. Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (II R 27/22) hat der BFH klargestellt: Knüpft der Nießbrauch an einen Anspruch, der zum Übertragungszeitpunkt noch gar nicht existiert, scheidet ein steuerlicher Abzug vollständig aus – mit erheblichen Folgen für die Gestaltungspraxis.