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Nachfolge - Schenken und Vererben

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.

Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.

Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.

Ein Geldgeschenk zu Ostern steuerpflichtig?

Ein Geldgeschenk zu Ostern steuerpflichtig?

Ein Geldgeschenk zum besonderen Anlass, .B. zum Geburtstag oder auch zu Ostern kann unerwartete rechtliche und steuerliche Fragen aufwerfen. Jedenfalls soll eine Schenkung von 20.00 Euro nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kein steuerfreies Gelegenheitsgeschenk mehr sein.

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