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Nachfolge - Schenken und Vererben
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.
Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.
Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.
Gegenständlicher Zugewinnausgleich: Steuerfalle bei Immobilien und Unternehmensanteilen vermeiden
Der Zugewinnausgleich ist ein Instrument, um zwischen Ehegatten Vermögen auszugleichen – sei es im Scheidungsfall, bei einem Wechsel zur Gütertrennung oder im Rahmen einer langfristigen Vermögens- und Nachfolgeplanung. Er birgt jedoch ein ertragsteuerliches Risiko, das in der Praxis häufig übersehen wird: Werden zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs Immobilien, Gesellschaftsanteile oder andere steuerverstrickte Wirtschaftsgüter übertragen, kann dies zu einer einkommensteuerpflichtigen Gewinnrealisierung führen.
Das Finanzgericht Münster hat hierzu mit Urteil vom 18.06.2026 (8 K 901/23 E) eine wichtige Entscheidung getroffen.
Die Güterstandsschaukel
Ein erhebliches Vermögen liegt häufig nicht gleichmäßig bei beiden Ehegatten. Der eine Ehegatte hält Unternehmensanteile, Immobilien oder eine Beteiligungsholding, der andere verfügt über deutlich geringeres eigenes Vermögen. Die Güterstandsschaukel kann in dieser Konstellation ein wirksames Gestaltungsinstrument sein.