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Nachfolge - Schenken und Vererben

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, das private Vermögen und die Familie. Ich begleite Sie bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfällen sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen.

Ob vorweggenommene Übertragung mit oder ohne Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaft oder Stiftung: Gemeinsam entwickeln wir eine Struktur, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich belastbar und steuerlich durchdacht ist. Dabei berücksichtige ich auch die Auswirkungen des Güterstands – von der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bis hin zur Güterstandsschaukel.

Mein Ansatz verbindet Erb-, Familien- und Steuerrecht zu einem klaren Gesamtkonzept, das Vermögen sichert, Konflikten vorbeugt und den Übergang auf die nächste Generation langfristig tragfähig gestaltet.

BVerfG und Erbschaftsteuer-Reform: Was Unternehmerfamilien jetzt prüfen sollten

BVerfG und Erbschaftsteuer-Reform: Was Unternehmerfamilien jetzt prüfen sollten

Eine belastbare Prognose zur Erbschaftsteuer ist für Unternehmerfamilien keine Frage politischer Neugier. Sie betrifft die Handlungsfähigkeit des Unternehmens, die Gleichbehandlung von Kindern, Ehepartnern und Mitgesellschaftern sowie die Liquidität der nächsten Generation. Wer erst reagiert, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt oder ein Erbfall eingetreten ist, hat häufig den wichtigsten Gestaltungsspielraum bereits verloren.

Bedeutung erhält das Thema durch zwei beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren: Am 12. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat im Verfahren 1 BvF 1/23 und am 13. Oktober 2026 folgt das Verfahren 1 BvR 804/22. Dort geht es um die Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen und die damit zusammenhängenden Bewertungsregelungen mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind.

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