Blog Familienunternehmen

Familienunternehmen

Familienunternehmen verbinden wirtschaftliche Verantwortung mit gewachsenen familiären Strukturen. Gerade darin liegen ihre besondere Stärke – und ihre besonderen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen.

Ich berate Sie bei der Wahl und Gestaltung der passenden Rechtsform, bei steuerlichen Fragen einschließlich des Sonderbetriebsvermögens sowie bei einer tragfähigen Gesellschaftsstruktur und zeitgemäßen Governance. Auch bei Nachfolgeplanungen, internationalen Sachverhalten, der Einrichtung und Begleitung eines Beirats oder der klaren Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen unterstütze ich Sie mit maßgeschneiderten Lösungen.

Gemeinsam entwickeln wir rechtlich belastbare und steuerlich durchdachte Konzepte, die den langfristigen Bestand des Unternehmens sichern und die Interessen von Familie und Betrieb nachhaltig zusammenführen.

Beteiligung am Unternehmen durch den Geschäftsführer

Beteiligung am Unternehmen durch den Geschäftsführer

Der Erfolg jedes Unternehmens hängt in hohem Maße von der Qualität und Motivation seiner Mitarbeiter ab. Gleichzeitig stellen das Recruiting qualifizierter Fachkräfte und deren langfristige Bindung an das Unternehmen eine zunehmende Herausforderung dar. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sind ein vielversprechendes Instrument, das sowohl für Unternehmen als auch für die Mitarbeiter Vorteile mit sich bringen kann. Das gilt insbesondere für Geschäftsführer als Leitungs- und Leistungsspitze des Unternehmens. Das Angebot einer Kapitalbeteiligung ist daher ein unternehmerisch wichtiges Instrument, das sowohl aus Sicht der Gesellschafter als auch aus Sicht des Geschäftsführers erörtert werden sollte.

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Virtuelle Beteiligung am Unternehmen für Fremdgeschäftsführer eine Alternative zur echten Beteiligung
Kay W. Kloepping Kay W. Kloepping

Virtuelle Beteiligung am Unternehmen für Fremdgeschäftsführer eine Alternative zur echten Beteiligung

Fremdgeschäftsführer tragen viel Verantwortung und sind oft stark in die Entwicklung des Unternehmens eingebunden, Viele Unternehmer stellen sich deshalb die Frage, wie sie diese Personen am wirtschaftlichen Erfolg beteiligen können, ohne die Gesellschafterstruktur zu verändern oder Stimmrechte abzugeben. Eine verbreitete Lösung ist die virtuelle Beteiligung, häufig auch als Phantom Shares oder virtuelle Beteiligung bezeichnet.

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