Familienunternehmen verbinden unternehmerische Verantwortung mit gewachsenen familiären Strukturen.
Ich berate Sie bei Besteuerung und Rechtsformwahl, bei Fragen zum Sonderbetriebsvermögen sowie bei der Gestaltung einer tragfähigen Gesellschaftsstruktur und modernen Governance.
Ob laufende Beratung, geplante Nachfolge, grenzüberschreitende Sachverhalte im Bereich Internationales, die Einrichtung und Begleitung eines Beirats oder aber Fragen der Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen: Ich entwickele mit Ihnen rechtlich und steuerlich fundierte Lösungen, die Ihr Unternehmen langfristig sichern und die Interessen von Familie und Betrieb in Einklang bringen.
Spaltung / Ausgliederung: Einen Unternehmensteil separieren
Wenn sich innerhalb eines Familienunternehmens zwei Geschäftslogiken zunehmend auseinanderentwickeln, wird die bestehende Gesellschaftsstruktur schnell zur Belastung: Das operative Kerngeschäft benötigt Investitionen, während Immobilien, Beteiligungen oder ein neuer Geschäftsbereich anderen Risiken und Zeithorizonten folgen. Einen Unternehmensteil steuerneutral ausgliedern zu können, ist dann häufig ein entscheidender Baustein der strategischen Neuordnung. Es ist jedoch kein bloßer Registervorgang, sondern eine Weichenstellung für Haftung, Finanzierung, Nachfolge und die künftige Verteilung von Einfluss in der Unternehmerfamilie.
Steuerneutral bedeutet dabei nicht steuerfrei. Gemeint ist regelmäßig, dass die stillen Reserven des übertragenen Vermögens im Zeitpunkt der Umstrukturierung nicht aufgedeckt und damit nicht sofort besteuert werden. Die steuerliche Belastung wird fortgeführt. Ob dies gelingt, entscheidet sich an rechtlichen Details, und daran, ob die Struktur wirtschaftlich und familiär tatsächlich trägt.