Familienunternehmen verbinden unternehmerische Verantwortung mit gewachsenen familiären Strukturen.

Ich berate Sie bei Besteuerung und Rechtsformwahl, bei Fragen zum Sonderbetriebsvermögen sowie bei der Gestaltung einer tragfähigen Gesellschaftsstruktur und modernen Governance.

Ob laufende Beratung, geplante Nachfolge, grenzüberschreitende Sachverhalte im Bereich Internationales, die Einrichtung und Begleitung eines Beirats oder aber Fragen der Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen: Ich entwickele mit Ihnen rechtlich und steuerlich fundierte Lösungen, die Ihr Unternehmen langfristig sichern und die Interessen von Familie und Betrieb in Einklang bringen.

Den Wegzug persönlich und steuerlich planen

Den Wegzug persönlich und steuerlich planen

Den Wegzug langfristig planen

Wer als Unternehmer oder Gesellschafter Deutschland verlässt, verändert den steuerlichen Rahmen für Unternehmensanteile, private Vermögenswerte, die Familie und die spätere Nachfolge. Einen Wohnortwechsel ins Ausland steuerlich planen heißt deshalb: die Folgen zu ordnen, bevor der neue Wohnsitz tatsächlich begründet und der alte aufgegeben wird.

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Betriebsaufspaltung: Die unterschätzte Steuerfalle

Betriebsaufspaltung: Die unterschätzte Steuerfalle

Wie eine unerkannte Betriebsaufspaltung Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommen kann – und was Sie dagegen tun können.

Mit einer scheinbar harmlosen Konstruktion haben Sie möglicherweise eine Betriebsaufspaltung begründet – ein steuerrechtliches Konstrukt, das erhebliche Konsequenzen haben kann, die oft jahrelang unbemerkt bleiben. Besonders kritisch wird es, wenn diese Betriebsaufspaltung unerkannt endet, etwa durch den Verkauf des Unternehmens, die Beendigung des Mietverhältnisses oder im Erbfall.

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Für wen lohnt eine Holding?

Für wen lohnt eine Holding?

Eine Holding hält Anteile an anderen Unternehmen und steuert deren Entwicklung. Häufig kursieren dabei Halbwahrheiten – von „zu klein für eine Holding“ bis zur Pauschalaussage „eine Holding ist ein Steuersparmodell“. Um nachhaltige unternehmerische Entscheidungen zu treffen, braucht es jedoch Klarheit.

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Gewerbesteuer aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Gewerbesteuer aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Durch zwei Urteile vom 8.5.2025 hat der BFH festgestellt, dass der § 7 Satz 2 Nr. 2 unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Holding-Personengesellschaft nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und der Unterpersonengesellschaften aufzuteilen ist. Es handele sich um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang ausschließlich auf der Ebene der Ober-Personengesellschaft.

Das Urteil betrifft ausschließlich Personengesellschaftsstrukturen. Es ist auf Kapitalgesellschaften nicht anzuwenden.

 

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Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG) oder Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG)?

Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG) oder Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG)?

Die Besteuerung von Gewinnen in Personengesellschaften kann mithilfe von zwei wichtigen Regelungen optimiert werden:

§ 1a KStG: Option zur Körperschaftsbesteuerung

§ 34a EStG: Thesaurierungsbegünstigung (Begünstigung nicht entnommener Gewinne)

Beide Modelle verfolgen das Ziel, Personengesellschaften steuerlich näher an Kapitalgesellschaften heranzuführen, unterscheiden sich jedoch in Systematik und Wirkung deutlich und sind in Ihrer Umsetzung komplex.

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Aktuelles zur Thesaurierungs-begünstigung nach § 34a EStG

Aktuelles zur Thesaurierungs-begünstigung nach § 34a EStG

Mit der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG soll die steuerliche Belastung der thesaurierten Gewinne von Personengesellschaften an eine pauschalierte Ertragsbelastung von Kapitalgesellschaften angeglichen werden. Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 erhöht sich das Thesaurierungsvolumen mit Wirkung ab 2024 deutlich.

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