Ein starker Beirat braucht Rückgrat – nicht Nähe zur Familie
Beirat, Familienunternehmen, Family Governance Kay W. Kloepping Beirat, Familienunternehmen, Family Governance Kay W. Kloepping

Ein starker Beirat braucht Rückgrat – nicht Nähe zur Familie

Lieferengpässe, Fachkräftemangel, Digitalisierung, geopolitische Risiken – Familienunternehmen stehen heute vor einer Fülle gleichzeitiger Herausforderungen. Umso wichtiger ist ein Beirat, der nicht bloß mitläuft, sondern mitdenkt – und auch gegenhält, wenn es nötig ist. Er stellt unbequeme Fragen, hinterfragt Routinen, denkt unternehmerisch – aber unabhängig.

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Nießbrauch an einem Wertpapierdepot
Schenkungen und Erbschaften, Nachfolge Kay W. Kloepping Schenkungen und Erbschaften, Nachfolge Kay W. Kloepping

Nießbrauch an einem Wertpapierdepot

Der Nießbrauch ist eine vorteilhafte Möglichkeit, wenn man sein Depot im Rahmen einer Schenkung übertragen, aber weiterhin die Zinsen und Dividenden behalten will. Wird ein Depot verschenkt und dabei ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers eingeräumt, senkt das den steuerlichen Wert der Schenkung deutlich, denn der kapitalisierte Wert des Nießbrauchrechts wird vom Depotwert abgezogen.

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Gewerbesteuer aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften
Personengesellschaften, Gewerbesteuer Kay W. Kloepping Personengesellschaften, Gewerbesteuer Kay W. Kloepping

Gewerbesteuer aus Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Durch zwei Urteile vom 8.5.2025 hat der BFH festgestellt, dass der § 7 Satz 2 Nr. 2 unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Holding-Personengesellschaft nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und der Unterpersonengesellschaften aufzuteilen ist. Es handele sich um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang ausschließlich auf der Ebene der Ober-Personengesellschaft.

Das Urteil betrifft ausschließlich Personengesellschaftsstrukturen. Es ist auf Kapitalgesellschaften nicht anzuwenden.

 

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Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG oder Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG

Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG oder Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG

Die Besteuerung von Gewinnen in Personengesellschaften kann mithilfe von zwei wichtigen Regelungen optimiert werden:

§ 1a KStG: Option zur Körperschaftsbesteuerung

§ 34a EStG: Thesaurierungsbegünstigung (Begünstigung nicht entnommener Gewinne)

Beide Modelle verfolgen das Ziel, Personengesellschaften steuerlich näher an Kapitalgesellschaften heranzuführen, unterscheiden sich jedoch in Systematik und Wirkung deutlich und sind in Ihrer Umsetzung komplex.

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Aktuelles zur Thesaurierungs-begünstigung nach § 34a EStG
Personengesellschaften, Rechtsform Kay W. Kloepping Personengesellschaften, Rechtsform Kay W. Kloepping

Aktuelles zur Thesaurierungs-begünstigung nach § 34a EStG

Mit der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG soll die steuerliche Belastung der thesaurierten Gewinne von Personengesellschaften an eine pauschalierte Ertragsbelastung von Kapitalgesellschaften angeglichen werden. Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 erhöht sich das Thesaurierungsvolumen mit Wirkung ab 2024 deutlich.

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