Lebensversicherung verschenkt, Nießbrauch vorbehalten – und trotzdem voll besteuert
Schenkungsteuer voll, Nießbrauchsabzug null – so lässt sich das jüngste BFH-Urteil zur Übertragung von Kapitallebensversicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt auf den Punkt bringen. Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (II R 27/22) hat der BFH klargestellt: Knüpft der Nießbrauch an einen Anspruch, der zum Übertragungszeitpunkt noch gar nicht existiert, scheidet ein steuerlicher Abzug vollständig aus – mit erheblichen Folgen für die Gestaltungspraxis.
Verlängerter Nießbrauch: Steuerneutraler Objektwechsel möglich
Objektwechsel bei einer mit Nießbrauch übertragenen Immobilie: Was passiert mit dem Nießbrauch? Darf dieser steuerneutral übertragen und fortgeführt werden? Fällt der Nießbrauch weg? Droht eine steuerliche Belastung?
Verzicht auf einen Nießbrauch – steuerliche Risiken bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer
Steuerliche Wirkungen eines Verzichts auf einen Nießbrauch:
Was passiert, wenn ein Nießbrauch später ganz oder teilweise aufgegeben wird. Hier liegen erhebliche steuerliche Risiken – insbesondere bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auich beiu der Einkommensteuer