Lebensversicherung verschenkt, Nießbrauch vorbehalten – und trotzdem voll besteuert

Lebensversicherung verschenkt, Nießbrauch vorbehalten – und trotzdem voll besteuert

Schenkungsteuer voll, Nießbrauchsabzug null – so lässt sich das jüngste BFH-Urteil zur Übertragung von Kapitallebensversicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt auf den Punkt bringen. Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (II R 27/22) hat der BFH klargestellt: Knüpft der Nießbrauch an einen Anspruch, der zum Übertragungszeitpunkt noch gar nicht existiert, scheidet ein steuerlicher Abzug vollständig aus – mit erheblichen Folgen für die Gestaltungspraxis.

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Verzicht auf einen Nießbrauch – steuerliche Risiken bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer

Verzicht auf einen Nießbrauch – steuerliche Risiken bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer

Steuerliche Wirkungen eines Verzichts auf einen Nießbrauch:

Was passiert, wenn ein Nießbrauch später ganz oder teilweise aufgegeben wird. Hier liegen erhebliche steuerliche Risiken – insbesondere bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auich beiu der Einkommensteuer

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