Lebensversicherung verschenkt, Nießbrauch vorbehalten – und trotzdem voll besteuert
Schenkungsteuer voll, Nießbrauchsabzug null – so lässt sich das jüngste BFH-Urteil zur Übertragung von Kapitallebensversicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt auf den Punkt bringen. Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (II R 27/22) hat der BFH klargestellt: Knüpft der Nießbrauch an einen Anspruch, der zum Übertragungszeitpunkt noch gar nicht existiert, scheidet ein steuerlicher Abzug vollständig aus – mit erheblichen Folgen für die Gestaltungspraxis.
Immobilie an Kinder übertragen: Schenkung oder Verkauf?
Immobilie clever übertragen. An die eigenen Kinder schenken oder verkaufen? Steuerliche Vorteile, rechtliche Fallstricke. Wie finden Sie die beste Lösung für Ihre Familie?.
Nießbrauch an einem Wertpapierdepot
Der Nießbrauch ist eine vorteilhafte Möglichkeit, wenn man sein Depot im Rahmen einer Schenkung übertragen, aber weiterhin die Zinsen und Dividenden behalten will. Wird ein Depot verschenkt und dabei ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers eingeräumt, senkt das den steuerlichen Wert der Schenkung deutlich, denn der kapitalisierte Wert des Nießbrauchrechts wird vom Depotwert abgezogen.