
Steuerliche Fallstricke bei der Zuordnung eines Darlehens bei einer Immobilienschenkung
Die Übertragung einer noch belasteten Immobilie ist steuerlich komplex. Der Zurückbehalt des Darlehens führt dazu, dass die Zinsen steuerlich nicht mehr (in voller Höhe) geltend gemacht werden können, während die Übernahme des Darlehens durch den Beschenkten zu einem sog. teilentgeltlichen Erwerb führt und auch einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auslösen kann.