Nießbrauch an einem Wertpapierdepot
Schenkungen und Erbschaften Kay W. Kloepping Schenkungen und Erbschaften Kay W. Kloepping

Nießbrauch an einem Wertpapierdepot

Allgemein bekannt ist die Möglichkeit, eine Immobilie mit einem Nießbrauchsvorbehalt zu verschenken. Weniger bekannt ist der Nießbrauch an einem Wertpapierdepot.

Er ist eine vorteilhafte Möglichkeit, wenn man sein Depot im Rahmen einer Schenkung übertragen, aber weiterhin die Erträge daraus – also Zinsen und Dividenden – behalten will. Dem Schenker steht weiterhin das Recht zu, die Erträge aus den Wertpapieren zu nutzen, etwa um sein Einkommen zu sichern, während das Eigentum an dem Depot auf den Beschenkten übergeht.

Wird ein Depot verschenkt und dabei ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers eingeräumt, senkt das den steuerlichen Wert der Schenkung deutlich, denn der kapitalisierte Wert des Nießbrauchrechts wird vom Depotwert abgezogen. D Je höher die laufenden Erträge sind und länger der Nießbrauch dauert, also je jünger der Schenker ist, desto stärker wird die Steuerlast gemindert.

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