Ausländische Trusts und Stiftungen: fiktive Einkünftezurechnung nach § 15 AStG
Für die Begünstigten eines ausländischen Trust ergeben sich in Deutschland besondere steuerliche Pflichten. u.U. müssen inländische Begünstigte eines solchen Trust die im Ausland erzielten Einkünfte des Trusts als fiktive Einkünfte nach § 15 AStG versteuern.